Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 23.12.1999 - 3 S 810/99 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
GG Art. 5 Abs. 1; AuslG § 55 Abs. 2
Türkei, Minderjährige, Asylbewerber, Familienangehörige, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, Beistandsgemeinschaft, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Folgenbeseitigungsanspruch, Einstweilige Anordnung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft
Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.1999 - 3 S 810/99
war nach § 55 Abs. 2 AuslG rechtlich unmöglich, weil aufgrund der mit der Antragstellerin zu 6. in Form einer Beistandsgemeinschaft geführten familiären Lebensgemeinschaft ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes zwingendes Abschiebungshindernis bestand (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.7.1999, VBlBW 1999, 468; vgl. auch § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 8 EMRK).
- VG Schleswig, 19.12.2002 - 14 B 86/02
Abschiebung; Amtshilfe; Passivlegitimation; Vollzugsfolgenbeseitigung; …
Die vorliegende Konstellation ist auch nicht zu vergleichen mit derjenigen, über die das VG Chemnitz mit Beschluss vom 07.12.1999 (AZ. 7 K 2456/99) - und ihm folgend das OVG Bautzen im Beschluss vom 23.12.1999 (Az. 3 S 810/99) - zu befinden hatte und auf die sich der Antragsteller bezieht.
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