Rechtsprechung
| LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 615 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 5 EntgFG, § 11 Nr 1 KSchG, § 305 Abs 1 BGB
Anzeige- und Nachweispflichten im Falle einer unwirksamen Kündigung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Transparenzgebot - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 § 615
Annahmeverzug infolge unwirksamer Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit - Kausalität bei Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintritt der Annahmeverzugsfolgen bei Ausspruch einer unwirksamen Kündigung; Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes im Rahmen des Annahmeverzugs
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 04.05.2005 - 9 Ca 1019/05
- ArbG Darmstadt, 04.05.2005 - 9 Ca 465/04
- LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 2222/04
Keine Kündigung wegen Überstunden-Verweigerung!
Auszug aus LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05
Die hiergegen vom Beklagten eingelegte Berufung hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Januar 2006 - 3 Sa 2222/04 - zurückgewiesen.Damit stand der Klägerin für das Jahr 2004 der volle vertragliche Urlaubsanspruch zu, der, soweit der Urlaub nicht in Natur genommen wurde und in dem Rechtsstreit 3 Sa 2222/04 bereits Urlaubsabgeltung zugesprochen wurde, abzugelten ist.
- BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05
Hieraus folgt, dass die Vertragsbestimmung die Angemessenheit und Zumutbarkeit erkennen lassen muss (BAG 18. August 2005 - 8 AZR 65/05 - Juris - zu II. 3. a) d.Gr.). - BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes
Auszug aus LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05
Deshalb ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der anderweitige Erwerb kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitsleistung ermöglicht wurde (BAG 06. September 1990 - 2 AZR 165/90 - AP BGB § 615 Nr. 47, zu III. 3. d) d.Gr.). - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05
Wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung deutlich gemacht hat, seiner Mitwirkungsverpflichtung im Sinne einer (Wieder-)Eröffnung der Arbeitsmöglichkeit, der fortlaufenden Planung und Konkretisierung des Arbeitseinsatzes und Ausübung des Direktionsrechts nicht nachkommen zu wollen, ist aufgrund dieser Zäsur der Arbeitnehmer jedenfalls so lange von den ihm sonst obliegenden Anzeige- und Nachweispflichten befreit, als der Arbeitgeber nicht von sich aus die Kündigung "zurücknimmt" oder wenigstens eine Arbeitsmöglichkeit - ggf. unter Vorbehalt - eröffnet (BAG 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333, zu II. 2. b) d.Gr.).
- OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger …
Dies belegen auch die Entscheidungen, die sich mit der Kausalitätsfrage bei § 615 BGB auseinandergesetzt haben: Dort ging es jeweils nur um die Frage, ob der Verdienst aus der im Annahmeverzug aufgenommenen geringfügigen Nebenbeschäftigung kausal mit dem Freiwerden der Arbeitskraft zusammenhing oder nicht (so beispielsweise BAG v. 6.9.1990, NZA 1991, 221; LAG Köln v. 10.12.2007, Az. 14 Ss 1148/07, zitiert nach juris; Hessisches LAG v. 13.1.2006, Az. 3 Sa 1019/05, zitiert nach juris; LAG Bremen v. 17.9.2001, NZA-RR 2002, 186).
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