Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 14.08.1981 - 3 Sa 107/80 |
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 06.10.1977 - 8 Ca 151/77
- ArbG Hamburg, 06.10.1977 - 8 Ca 154/77
- LAG Hamburg, 14.08.1981 - 3 Sa 107/80
- BAG, 29.11.1983 - 3 AZR 491/81
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.1985 - 5 Sa 169/85
Inlaufsetzung einer Berufungsbegründungsfrist; Bedeutung der Übersendung des …
Auf jeden Fall ist bei der Frage, ob eine gleichförmige Handhabung durch den Arbeitgeber zu einer rechtlich durchsetzbaren Anspruchsgrundlage für den Arbeitnehmer wird, auf den Betrachterhorizont des Arbeitnehmers abzustellen; insbesondere ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers gem. §§ 133, 157 BGB schließen durfte bzw. konnte, dass ihm eine Leistung oder sonstige Vergütung auf Dauer gewährt werde (so ausdrücklich BAG, 29.11.83 - 3 AZR 491/81 - EZA Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, unter II 2 a der Gründe; so auch BAG, 08.03.83 - 3 AZR 284/80 - (unveröffentlicht), unter II 2 a und b der Gründe; BAG, 03.08.82 - 3 AZR 503/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, unter II 2 der Gründe; BAG, 13.08.80 - 4 AZR 622/78 -(unveröffentlicht), S. 11 der Gründe; BAG, 05.02.71, AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung (für den Bereich der Privatwirtschaft); so auch LAG Berlin, 17.12.84, 12 Sa 96/84; LAG Hamburg, 01.02.84, 4 Sa 143/83; LAG Hamburg, 19.09.83, 7 Sa 24/83; LAG Hamburg, 14.08.81, 3 Sa 107/80; LAG Frankfurt, 04.03.81, 7 Sa 943/80).Schließlich kann sich die Klägerin auch nicht auf die zu einem anderen Ergebnis wie im vorliegenden Fall kommenden Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 01.02.84 - 4 Sa 143/83 -, vom 19.09.83 - 7 Sa 24/83 -, vom 14.08.81 - 3 Sa 107/80 und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.10.79 - 21 Sa 967/79 - berufen, weil diese Entscheidungen allesamt noch nicht die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.11.83 (…a. a.O.) ausführlich verdeutlichten Grundsätze zum gegenüber der Privatwirtschaft eingeschränkten Vertrauensschutz im öffentlichen Dienst (…vgl. BAG, 29.11.83, a. a.O., insbesondere unter II 2 a und b der Gründe) berücksichtigen konnten und damit in ihrer rechtlichen Argumentation teilweise überholt sind (das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.83 wurde laut Eingangsstempel auf der vorliegenden Kopie der Ausfertigung am 08.03.84 zugestellt).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.1985 - 5 Sa 160/85
Inlaufsetzung der Berufungsfrist im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Bedeutung …
Auf jeden Fall ist bei der Frage, ob eine gleichförmige Handhabung durch den Arbeitgeber zu einer rechtlich durchsetzbaren Anspruchsgrundlage für den Arbeitnehmer wird, auf den Betrachterhorizont des Arbeitnehmers abzustellen; insbesondere ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers gem. §§ 133, 157 BGB schließen durfte bzw. konnte, dass ihm eine Leistung oder sonstige Vergütung auf Dauer gewährt werde (so ausdrücklich BAG, 29.11.83 - 3 AZR 491/81 - EZA Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, unter II 2 a der Gründe; so auch BAG, 08.03.83 - 3 AZR 284/80 - (unveröffentlicht), unter II 2 a und b der Gründe; BAG, 03.08.82 - 3 AZR 503/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, unter II 2 der Gründe; BAG, 13.08.80 - 4 AZR 622/78 -(unveröffentlicht), S. 11 der Gründe; BAG, 05.02.71, AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung (für den Bereich der Privatwirtschaft); so auch LAG Berlin, 17.12.84, 12 Sa 96/84; LAG Hamburg, 01.02.84, 4 Sa 143/83; LAG Hamburg, 19.09.83, 7 Sa 24/83; LAG Hamburg, 14.08.81, 3 Sa 107/80; LAG Frankfurt, 04.03.81, 7 Sa 943/80).Schließlich kann sich die Klägerin auch nicht auf die zu einem anderen Ergebnis wie im vorliegenden Fall kommenden Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 01.02.84 - 4 Sa 143/83 -, vom 19.09.83 - 7 Sa 24/83 -, vom 14.08.81 - 3 Sa 107/80 und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.10.79 - 21 Sa 967/79 - berufen, weil diese Entscheidungen allesamt noch nicht die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.11.83 (…a. a.O.) ausführlich verdeutlichten Grundsätze zum gegenüber der Privatwirtschaft eingeschränkten Vertrauensschutz im öffentlichen Dienst (…vgl. BAG, 29.11.83, a. a.O., insbesondere unter II 2 a und b der Gründe) berücksichtigen konnten und damit in ihrer rechtlichen Argumentation teilweise überholt sind (das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.83 wurde laut Eingangsstempel auf der vorliegenden Kopie der Ausfertigung am 08.03.84 zugestellt).
- BAG, 29.11.1983 - 3 AZR 491/81
Betriebliche Übung
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. August 1981 - 3 Sa 107/80 - aufgehoben.
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