Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 133/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erkrankung als personenbedingter Kündigungsgrund - Unzulässigkeit der Vereinbarung von Kündigungsgründen für eine außerordentliche Kündigung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erkrankung als personenbedingter Kündigungsgrund; Unzulässigkeit der Vereinbarung von Kündigungsgründen für eine außerordentliche Kündigung; Darlegung einer negativen Gesundheitsprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erkrankung als personenbedingter Kündigungsgrund; Unzulässigkeit der Vereinbarung von Kündigungsgründen für eine außerordentliche Kündigung; Darlegung einer negativen Gesundheitsprognose
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 19.03.2009 - 51 Ca 1891a/08
- LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 133/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 133/09
Die Vereinbarung von absoluten wichtigen Kündigungsgründen in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam, da die gesetzliche Ausgestaltung des § 626 Abs. 1 BGB die Anerkennung sogenannter absoluter Kündigungsgründe verbietet (BAG vom 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - zitiert nach Juris, Rz. 41 m w. N.).b) Im Übrigen scheitert die Wirksamkeit dieser Kündigung ebenfalls an der bereits zitierten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach absolute Kündigungsgründe nicht wirksam vereinbart werden können (vgl. nur BAG vom 06.03.2003 -Az.: 2 AZR 232/02 -zitiert nach Juris, Rz. 41).
- EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 133/09
Die Beklagte ist der Auslegung des arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruches als Mindesturlaubsanspruch in seiner Gesamtheit nicht entgegengetreten ist, so dass bzgl. der Anwendung der Rechtsprechung des EuGH vom 20.01.2009 - C 350/06 eine Differenzierung zwischen Midesturlaubsanspruch und weiterem Urlaubsanspruch vorliegend nicht geboten ist. - BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 133/09
Es ist vielmehr erforderlich, das der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde, Antrag zulässig sein, d. h. warum an der - noch dazu alsbaldigen - Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (vgl. nur BAG vom 13.03.1997 - 2 AZR 512/96 - zitiert nach Juris, Rz. 16 m. w. N.).
- LAG Hessen, 28.02.2025 - 14 SLa 578/24
Abberufener Geschäftsführer - allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG
Maßgeblich für das Eingreifen der Negativfiktion ist viel mehr, ob die Organstellung im Zeitpunkt der Kündigung noch bestand oder nicht [ebenso BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - juris (dort nicht entscheidungserheblich); LAG Schleswig-Holstein 9. September 2009 - 3 Sa 133/09 - juris; LAG Berlin-Brandenburg, 21. November 2018 - 17 Sa 916/18 - juris; ErfK/Kiel Rn. 5; Ascheid/Preis/Schmidt/Biebl KSchG § 14 Rn. 3; NK-ArbR/Eylert KSchG § 14 Rn. 13; Zumseil NZA 2020, 1448, 1453; Baumert NZG 2018, 536, 538; a.A.: KR/Kreutzberg-Kowalczyk, § 14 KSchG Rn. 7; Lunk NZG 2024, 60, 62).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".