Rechtsprechung
| LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem arbeitgebenden Veräußerer eines Geschäftsbereichs bei einem Widerspruch nach dreizehn Monaten gegen einen Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 BGB; Zum Umfang und Zeitpunkt einer Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über ...
Verfahrensgang
- ArbG München, 17.04.2008 - 27 Ca 11007/07
- LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).Zwar trifft es zu, dass in der Regel die Angabe des Rechtsgrundes wie Kaufvertrag, Pachtvertrag, Umwandlung etc. ausreichend ist (vgl. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).
Dann müssen dem Arbeitnehmer jene unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken können (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).
Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen.
Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).
- BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).
Schließlich wäre für die Entscheidungsfindung, ob ein Arbeitnehmer einen Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB erhebt, auch die Kenntnis erforderlich gewesen, dass die dem übergehenden Bereich zuzurechnenden Immobilien nicht auf die B. M. übertragen wurden (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen. - BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Denn der Widerspruch des Klägers wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05). - BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05). - LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 994/07
Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und …
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt. - LAG München, 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07
Betriebsübergang, Widerspruch
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt. - LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 959/07
Unterrichtung über Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt. - LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07
Unterrichtungsumfang bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 19.09.2008 - 3 Sa 393/08
Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
- LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers - …
Es war daher nicht anzunehmen, ein asiatischer Konzern (B. .../T.) werde sein neu zu gründendes bzw. gerade neu gegründetes deutsches Tochterunternehmen (ohne Kapitalbeteiligung der Beklagten) als Übernehmerin dieses Geschäftsbereiches der Beklagten ohne weiteres und selbstverständlich an dessen bisherigen Verwaltungssitz "ansiedeln" und den registerrechtlichen (§ 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB) oder tatsächlichen Firmensitz dort begründen (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).Der von der Beklagten in Anspruch genommene Vertrauensschutzgesichtspunkt ist somit nicht einschlägig und führt zu keiner von der vorliegenden abweichenden Beurteilung (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08).
- LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben - …
Es war daher nicht anzunehmen, ein asiatischer Konzern (B. C./T.) werde sein neu zu gründendes bzw. gerade neu gegründetes deutsches Tochterunternehmen (ohne Kapitalbeteiligung der Beklagten) als Übernehmerin dieses Geschäftsbereiches der Beklagten ohne weiteres und selbstverständlich an dessen bisherigen Verwaltungssitz "ansiedeln" und den registerrechtlichen (§ 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB) oder tatsächlichen Firmensitz dort begründen (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).Der von der Beklagten in Anspruch genommene Vertrauensschutzgesichtspunkt ist somit nicht einschlägig und führt zu keiner von der vorliegenden abweichenden Beurteilung (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08).
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09
Internet für den Betriebsrat
- LAG München, Urteil vom 19. September 2008 - 3 Sa 393/08 mit Hinweis auf die mögliche Art der Einreichung eines Rechtsmittels im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs = www.bundesarbeitsgericht.de.
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