Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 3 Sa 716/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Judicialis
MTV §§ 1 ff.; ; MTV § 11; ; MTV § 12b; ; MTV § 12b Ziff. 1; ; MTV § 12b Ziff. 3; ; MTV § 24; ; MTV § 24 Ziff. 1; ; MTV § 24 Ziff. 1a; ; MTV § 27 Ziff. 2 S. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Partei- und Prozessfähigkeit des Arbeitgebers [hier: gelöschte Limited Company ohne Vermögen in Deutschland]; Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Kündigung wegen Arbeitsverweigerung und Maßregelverbot
- rechtsportal.de
Eingruppierung einer Altenpflegerin; Anrechnung von Bewährungszeiten nach konzernweiter Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung einer Altenpflegerin; Anrechnung von Bewährungszeiten nach konzernweiter Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit des Arbeitgebers (hier: gelöschte Limited Company ohne Vermögen in Deutschland); Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 25.09.2008 - 1 Ca 999/08
- ArbG Dresden, 01.10.2008 - 3 Ca 4261/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 3 Sa 716/08
- BAG, 29.07.2009 - 5 AZN 573/09
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
Betriebliche Altersversorgung - Nachwirkung eines Tarifvertrags
Dies folge auch aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07. April 2009-3 Sa 716/08-.Soweit die Beklagte der Auffassung ist, die in § 14 des Arbeitsvertrages genannten Bestimmungen des Tarifvertrages zwischen der D Sozialdienste gGmbH in Rheinland-Pfalz und der Gewerkschaft Ö (Ö) sollten arbeitsvertraglich längstens bis zum Zustandekommen eines Tarifvertrages für das jeweilige Tarifgebiet oder die jeweilige Einrichtung anwendbar sein und hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 07. April 2009 - 3 Sa 716/08 - verwiesen wird, steht dies dem rechtlichen Ergebnis des Arbeitsgerichts nicht entgegen; denn die tatbestandlich wiedergegebene arbeitsvertragliche Regelung spiegelt den in § 4 Abs. 5 TVG vorgesehenen gesetzlichen Regelungsmechanismus wieder, der darauf abstellt, dass nach Ablauf eines Tarifvertrages dessen Rechtsnormen weitergelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG).
Rn. 46 Dem steht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 07. April 2009 - 3 Sa 716/08 - nicht entgegen, denn diese befasst sich mit Vergütungsdifferenzansprüchen, die im vorliegenden Fall nicht in Rede stehen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - 6 Sa 233/10
Nachwirkung des Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und …
Dies folge auch aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07. April 2009-3 Sa 716/08-.Soweit die Beklagte der Auffassung ist, die in § 14 des Arbeitsvertrages genannten Bestimmungen des Tarifvertrages zwischen der D Sozialdienste gGmbH in R-P und der Gewerkschaft (Ö) sollten arbeitsvertraglich längstens bis zum Zustandekommen eines Tarifvertrages für das jeweilige Tarifgebiet oder die jeweilige Einrichtung anwendbar sein und hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 07. April 2009 - 3 Sa 716/08 - verwiesen wird, steht dies dem rechtlichen Ergebnis des Arbeitsgerichts nicht entgegen; denn die tatbestandlich wiedergegebene arbeitsvertragliche Regelung spiegelt den in § 4 Abs. 5 TVG vorgesehenen gesetzlichen Regelungsmechanismus wieder, der darauf abstellt, dass nach Ablauf eines Tarifvertrages dessen Rechtsnormen weitergelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG).
Rn. 37 Dem steht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 07. April 2009 - 3 Sa 716/08 - nicht entgegen.
- FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10
Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der …
Zwar wird dort offenbar - insoweit enger als für Zwecke des Steuerrechts - angenommen, dass eine aufgelöste englische Limited nach deutschem Recht nur dann noch als sog. "Restgesellschaft" fortbesteht, soweit sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das sonst keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. Thüringisches OLG, Beschluss in GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss in ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss in GmbHR 2008, 41, unter 1.d; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; weitergehend allerdings wohl im arbeitsgerichtlichen Verfahren, vgl. Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter II.B.2., für Zwecke einer Kündigungsschutzklage, Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10).Rn. 31 Zwar ist auch eine aufgelöste Limited weiterhin handlungs- und prozessfähig, wenn sie vor der Auflösung bereits einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat, dessen Vollmacht nach § 86 ZPO i.V.m. § 155 FGO fortbesteht (so auch Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter I.3., Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10; vgl. für beendete Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht etwa BFH-Urteil vom 27.4.2000 I R 65/98, BStBl II 2000, 500, unter III.3.
- FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited
Zwar wird dort offenbar - insoweit enger als für Zwecke des Steuerrechts - angenommen, dass eine aufgelöste englische Limited nach deutschem Recht nur dann noch als sog. "Restgesellschaft" fortbesteht, soweit sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das sonst keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. Thüringisches OLG, Beschluss in GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss in ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss in GmbHR 2008, 41, unter 1.d; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; weitergehend allerdings wohl im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter II.B.2., für Zwecke einer Kündigungsschutzklage, Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10).Rn. 33 Zwar ist auch eine aufgelöste Limited weiterhin handlungs- und prozessfähig, wenn sie vor der Auflösung bereits einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat, dessen Vollmacht nach § 86 ZPO i.V.m. § 155 FGO fortbesteht (so auch Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter I.3., Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10; vgl. für beendete Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht etwa BFH-Urteil vom 27.4.2000 I R 65/98, BStbl II 2000, 500, unter III.3. und 4.;… BFH-Beschluss vom 16.4.2007 I B 115/06, BFH/NV 2007, 1674, unter II.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1016/21
Wegen; Vermögenslosigkeit; gelöschte GmbH; Beteiligtenfähigkeit; …
Rn. 49 Vgl. BGH, Urteile vom 5. März 2020 - I ZR 32/19 -, juris Rn. 14, vom 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03 -, juris Rn. 22, und vom 21. Oktober 1985 - II ZR 82/85 -, juris Rn. 8; s. auch: OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2018 - 17 W 151/17 -, juris Rn. 12 f.1; ablehnend: Sächs. LAG, Urteil vom 15. Januar 2010 - 3 Sa 716/08 -, juris Rn. 68; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 14. Juni 2012 - 1 L 91/11 -, juris Rn. 11. - VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
Zur Beteiligtenfähigkeit einer gelöschten GmbH im Verwaltungsprozess
Ist die GmbH in der Rolle der Beklagten, soll sich ein Vermögensanspruch der Gesellschaft allein aus dem Umstand ergeben, dass diese im Falle der Klageabweisung mit dem entsprechenden Urteil einen Kostentitel erlangen würde, der es ihr erlaubte, die in dem betreffenden Rechtsstreit von ihr bislang aufgewandten Kosten von den Klägern ersetzt zu verlangen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Oktober 1985 - II ZR 82/85 -, zit. nach juris Rn. 8, ablehnend Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Januar 2010 - 3 Sa 716/08 -, zit. nach juris Rn. 68). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2010 - 11 Sa 518/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme eines Tarifvertrages beim …
Dies bedeutet, dass die genannten "Bestimmungen des Tarifvertrages zwischen der DEF gGmbH in Rheinland-Pfalz und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (…)" eben nur bis zum 30. September 2004 auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin anwendbar gewesen sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2009 - 3 Sa 716/08 - zitiert nach juris ).
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