Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
§ 16 BetrAVG, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG, § 36 Abs. 1 S. 3 MTV, § 76 BetrVG, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG, § 187 Abs. 1 BGB, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BetrAVG § 16, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 5 Satz 1, BetrVG § 76, § 77, Manteltarifvertrag vom 20.11.2006 (i MTV 2006) VII § 36 Abs. 1 Satz 3, MTV HEW II/D Nr. 5.3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingriff in bestehende Besitzstände durch veränderte Regelungen zur Betriebsrentenanpassung in ablösender Betriebsvereinbarung; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum inneren Zusammenhang des Wechsels der Rentenanpassung ...
- rechtsportal.de
Eingriff in bestehende Besitzstände durch veränderte Regelungen zur Betriebsrentenanpassung in ablösender Betriebsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingriff in bestehende Besitzstände durch veränderte Regelungen zur Betriebsrentenanpassung in ablösender Betriebsvereinbarung; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum inneren Zusammenhang des Wechsels der Rentenanpassung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 14.10.2015 - 20 Ca 117/15
- LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15
- BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 365/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
Auszug aus LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15
Mehr als geringfügig sind danach solche Eingriffe in eine Anpassungsregelung, die dem Versorgungsempfänger - hätte er mit ihnen gerechnet - während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses vernünftigerweise hätten Anlass geben können, sie durch eine weitergehende private Absicherung auszugleichen (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - m.w.N., juris).Es muss daher ein innerer Zusammenhang zwischen der Regelung, die erstmals auch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ermöglicht, und den Gründen für die Anpassung bestehen (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris).
Eines besonderen Feststellungsinteresses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bedarf es daher nicht (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris).
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99
Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot
Auszug aus LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15
Damit begann die Verzinsungspflicht entsprechend § 187 Abs. 1 BGB mit Beginn des Tages, der dem Tag folgte, an dem das maßgebliche Ereignis (= Zustellung der Klage) eintrat (vgl. BAG vom 15.11.2000 - 5 AZR 365/99, juris). - BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10
Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung - …
Auszug aus LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris). - BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
Auszug aus LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15
Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - m.w.N., juris). - LAG Bremen, 20.09.2012 - 4 Sa 18/12
Auszug aus LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15
Ein innerer Zusammenhang zwischen der Regelung, die erstmals auch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ermöglicht, und den Gründen für die Anpassung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Gründe für die Änderung der Anpassung auf der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG beruhen (Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 20. September 2012 - 4 Sa 18/12 -, juris).
- LAG Hamburg, 29.06.2016 - 6 Sa 15/16
Unwirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung zur Betriebsrentengewährung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, auf das sich die vom Kläger zitierte Entscheidung der 20. Kammer des Arbeitsgerichts sowie das Landesarbeitsgericht in den Entscheidungen der Verfahren 3 Sa 74/15 und 2 Sa 41/15 stützten, sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig.Rn. 59 Die Kammer folgt nach eigener Prüfung den Ausführungen der Entscheidung des LAG Hamburg vom 23. März 2016 - 3 Sa 74/15, soweit sie für die vorliegende Fallgestaltung passen, und macht sie sich zu Eigen.
Für die Gruppe der Arbeitnehmer mit einer beinahe voll umfänglich erdienten Rentenanwartschaft gilt nichts anderes als für die Gruppe der im Juli 2005 bereits im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmer (zu den Ruheständlern siehe LAG Hamburg, 23.03.2016 - 3 Sa 74/15).
- BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 365/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2016 - 3 Sa 74/15 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es der Klage über einen Betrag iHv. 130, 69 Euro zzgl.
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