Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 13 Abs. 1 S. 3; KSchG § 9 Abs. 1 S. 1
Unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitnehmerin bei unzureichenden Darlegungen zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 15.01.2014 - 4 Ca 1669/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- LAG Schleswig-Holstein, 25.02.2004 - 3 Sa 491/03
Verdachtskündigung; strafbare Handlung; Vermögensdelikt; Diebstahl; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Verbreitet der Arbeitgeber zudem, ohne dass dieses zur etwaigen Verteidigung der eigenen Rechtsposition geboten war, diese Behauptung im Intranet, so ist dieses Verhalten des Arbeitgebers bei der Bemessung der Abfindung werterhöhend zu berücksichtigen (LAG SchlH 25.02.2004 - 3 Sa 491/03, NZA-RR 2005, 132). - LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 2 Sa 105/09
Kündigung, verhaltensbedingt, Ultima-Ratio-Prinzip, Abmahnungserfordernis, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Ebenso ist es dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu Unrecht Spesenbetrug vorwirft; durch diese unzutreffende ehrverletzende Behauptung ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet und deshalb aufzulösen (LAG Nds. 04.06.2004 LAG Report 2005, 103), sowie dann, wenn der Arbeitgeber durch Aufstellung völlig haltloser Kündigungsgründe einer Pflegekraft jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht (LAG SchlH 15.09.2009 AuR 2010, 82 LS). - LAG Hamburg, 13.02.2013 - 5 Sa 58/12
Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Etwas anderes kann aber bei Äußerungen des Arbeitgebers in einem Gerichtsverfahren gelten, die weder inhaltlich noch in ihrer Form zu rechtfertigen sind (LAG Hmb. 13.02.2013 - 5 Sa 58/12, AuR 2013, 229 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 8 Sa 910/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Unzumutbarkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Rn. 44 Als Auflösungsgründe kommen nur solche Umstände in Betracht, die in einem inneren Zusammenhang mit der vom Arbeitgeber erklärten sozialwidrigen Kündigung stehen oder die im Laufe des Kündigungsschutzrechtsstreits, z.B. durch Äußerungen des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess (LAG RhPf 14.03.2007 - 8 Sa 901/06, ZTR 2008, 225), entstanden sind (…KR/Spilger § 9 KSchG Rn. 41 ff.). - LAG Hamm, 23.05.1975 - 3 Sa 251/75
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Dies kann z.B. dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzrechtsstreit alleine wegen eines Fehlers bei der sozialen Auswahl gewonnen hat und wenn auf Grund dessen die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass dies im Falle der Rückkehr in den Betreib zu Spannungen mit den Arbeitskollegen führen wird (LAG Hamm 23.05.1975 DB 1975, 1514).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 183/15
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Der Antrag kann bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 07.07.2014 - 3 Sa 98/14 - JURIS Rn. 41 ff.).Das Merkmal der Unzumutbarkeit bezieht sich daher nicht wie § 626 BGB auf einen zeitlich begrenzten Zeitraum, sondern auf die gesamte zukünftige Dauer des Arbeitsverhältnisses (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 07.07.2014 - 3 Sa 98/14 - JURIS Rn. 41 ff.).
Diese müssen im Zusammenhang mit der Kündigung oder doch dem Kündigungsschutzprozess stehen (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12 - NZA 2013, 1259, 1260;… BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91 - JURIS Rn. 30;… BAG 18.01.1962 - 2 AZR 179/59 - JURIS Rn. 29; LAG Rheinland-Pfalz 07.07.2014 - 3 Sa 98/14 - JURIS Rn. 41 ff.;… LAG Schleswig Holstein - 26.11.2002 - 5 Sa 285e/02 - JURIS Rn. 22).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2024 - 2 SLa 96/24
Änderungskündigung - Auflösung durch das Gericht - Auflösungsantrag des …
Gleiches gilt dann, wenn der Arbeitgeber leichtfertig und ohne Vorhandensein objektiver Tatsachen einen Arbeitnehmer verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2014 - 3 Sa 98/14 - Rn. 46, juris).Gleiches gilt dann, wenn der Arbeitgeber leichtfertig und ohne Vorhandensein objektiver Tatsachen einen Arbeitnehmer verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2014 - 3 Sa 98/14 - Rn. 46, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2016 - 3 Sa 37/15
Entgeltfortzahlung - Einheit des Verhinderungsfalls
Rn. 5 Im daraufhin durch die dortige Beklagte eingeleiteten Berufungsverfahren erging folgendes rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.07.2014 - 3 Sa 98/14 -:.
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