Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83 |
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Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung; Schuldunfähigkeit
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 379
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55
Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83
Die Beschränkung ist aus Gründen materieller Gerechtigkeit auch dann unwirksam, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (vgl. BGHSt 7, 283, 286; .. im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf in MDR 1984, 164 ).Das OLG Hamm (in JMBl NW 1973, 141, hier: IV (458) 107 c,) habe zwar unter Bezugnahme auf BGHSt 7, 283 die Ansicht vertreten, die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß sei dann, wenn das AG die Verantwortlichkeit des Angekl. bejaht habe, nicht deshalb unwirksam, weil die Berufungsverhandlung ergebe, daß der Angekl. zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.
- OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 2 Ss 439/83
Auszug aus OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83
Die Beschränkung ist aus Gründen materieller Gerechtigkeit auch dann unwirksam, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (vgl. BGHSt 7, 283, 286; .. im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf in MDR 1984, 164 ). - OLG Frankfurt, 29.11.1967 - 2 Ss 824/67
Auszug aus OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83
So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das AG die Anwendbarkeit der § § 20, 21 StGB nicht erörtert hat, obwohl nach den tatsächlichen Gegebenheiten dazu Anlaß bestand (vgl. Senatsentscheidung in VRS 65, 384; OLG Celle in NiedersRpfl 1981, 254; OLG Frankfurt in NJW 1968, 1638). - OLG Köln, 01.03.1983 - 3 Ss 59/83
Auszug aus OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83
So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das AG die Anwendbarkeit der § § 20, 21 StGB nicht erörtert hat, obwohl nach den tatsächlichen Gegebenheiten dazu Anlaß bestand (vgl. Senatsentscheidung in VRS 65, 384; OLG Celle in NiedersRpfl 1981, 254; OLG Frankfurt in NJW 1968, 1638).
- OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig
Rn. 19 Gleichwohl wird in der Rechtsprechung die Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit diskutiert, wenn eine neue Entscheidung auf Grund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (BGH NJW 1955, 917; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380; i.E. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und BayObLGSt 1994, 253 sowie BayObLG NZV 2001, 353; a.A. noch OLG Hamm JMBl. 1973, 141). - OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel
Auf eine zulässige Revision prüft das Revisionsgericht darüberhinaus von Amts wegen, ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung ausgegangen ist (BayObLG NZV 2001, 353; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380).Andreres gilt aber, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen kann (OLG Köln NStZ 1984, 379, 380).
- OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16
Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der …
Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das AG weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft hat, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14 = OLGSt StPO § 318 Nr. 24; OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGST 1994, 253; BayObLG NZV 2001, 353; BGH NJW 2001, 1435; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138; OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 = BeckRS 2014, 12983;… Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m. w. N.;… Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m. w. N.).
- KG, 30.06.2021 - 3 Ss 28/21
Beweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung auf den …
Denn die Frage der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) ist eine solche des Schuldspruchs und jene nach erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) eine solche des Strafausspruchs (OLG Köln NStZ 1984, 379; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2021 - III - 4 RVs 11/21 - juris).c) Nichts anderes ergibt sich durch die Rechtsprechung, der zufolge dem Berufungsurteil auch im Falle einer wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß zu entnehmen sein müsse, dass "das Gericht im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB die Frage der Schuldunfähigkeit geprüft, aber verneint hat" (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 2021, a. a. O.; auch OLG Hamm NStZ-RR 2015, 205; OLG Köln NStZ 1984, 379).
Tatsächlich erkennen mehrere Oberlandesgerichte an, dass in diesem Ausnahmefall keine Bindungswirkung besteht (sei es, weil die Beschränkung als unwirksam anzusehen sei [so OLG Köln NStZ 1984, 379] oder als Bruch der prozessualen Systematik zur Wahrung materieller Gerechtigkeit).
Nur im Falle offensichtlicher Schuldunfähigkeit kann sich das Gericht über die durch die Beschränkung herbeigeführte Rechtskraft des Schuldspruchs hinwegsetzen; eine weitergehende Befassungs- und Begründungspflicht würde den mit § 318 StPO verfolgten Entlastungszweck hinfällig machen (…vgl. OLG Hamm, a. a. O.; OLG Köln NStZ 1984, 379).
- KG, 30.06.2021 - 161 Ss 61/21
Zulässigkeit einer Beweiserhebung über die Schuldfähigkeit nach Beschränkung der …
Denn die Frage der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) ist eine solche des Schuldspruchs und jene nach erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) eine solche des Strafausspruchs (OLG Köln NStZ 1984, 379; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2021 - III - 4 RVs 11/21 - juris).Rn. 14 c) Nichts anderes ergibt sich durch die Rechtsprechung, der zufolge dem Berufungsurteil auch im Falle einer wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß zu entnehmen sein müsse, dass "das Gericht im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB die Frage der Schuldunfähigkeit geprüft, aber verneint hat" (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 2021, a. a. O.; auch OLG Hamm NStZ-RR 2015, 205; OLG Köln NStZ 1984, 379).
Tatsächlich erkennen mehrere Oberlandesgerichte an, dass in diesem Ausnahmefall keine Bindungswirkung besteht (sei es, weil die Beschränkung als unwirksam anzusehen sei [so OLG Köln NStZ 1984, 379] oder als Bruch der prozessualen Systematik zur Wahrung materieller Gerechtigkeit).
Nur im Falle offensichtlicher Schuldunfähigkeit kann sich das Gericht über die durch die Beschränkung herbeigeführte Rechtskraft des Schuldspruchs hinwegsetzen; eine weitergehende Befassungs- und Begründungspflicht würde den mit § 318 StPO verfolgten Entlastungszweck hinfällig machen (…vgl. OLG Hamm, a. a. O.; OLG Köln NStZ 1984, 379).
- OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99 1 St 181/83|OLG Düsseldorf; 31.08.1983; 2 Ss 439/83|OLG Bremen; 06.01.1983; Ws 236/82|OLG Bremen; 06.01.1983; Zs 357/82|OLG Bremen; 06.01.1983; Ws 263/82">MDR 1984, 164; OLG Köln - 3. Strafsenat - NStZ 1984, 379 = VRS 66, 457; OLG Zweibrücken, MDR 1986, 75; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 23.8.1985 - Ss 457/85 - SenE v. 18.11.1986 - Ss 508/86 - SenE NStZ 1989, 24, 25 = VRS 76, 125, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 17; Ruß a.a.O. Rdnr. 7a; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 318 Rdnr. 46, 58), selbst wenn das Amtsgericht ausdrücklich § 20 StGB erörtert hatte (OLG Köln - 3. Strafsenat - NStZ 1984, 379 = VRS 66, 457).
- OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Schuldspruch; Strafzumessung; Verknüpfung
Grundsätzlich ist zwar die Entscheidung, ob der Täter schuldunfähig (§ 20 StGB) ist, von der Entscheidung, ob verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorliegt, trennbar; während die Schuldfähigkeit zur Schuldfrage gehört, ist die verminderte Schuldfähigkeit zur Straffrage zu rechnen (vgl. BGHSt 7, 283; OLG Köln, NStZ 1984, 379;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 15).Die Grenze zwischen Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit kann im Einzelfall jedoch undeutlich und zweifelhaft sein mit der Folge, dass die rechtliche Beurteilung nicht beschränkt werden kann (vgl. OLG Köln, NStZ 1984, 379).
So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).
- OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15
Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit …
Das hat aus Gründen materieller Gerechtigkeit (Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG) zur Folge, dass eine Rechtsmittelbeschränkung etwa dann unwirksam ist, wenn ein Tatgericht eine angenommene erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei begründet hat und Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist (BGHSt 46, 257, 259; Senatsbeschluss vom 24. April 2008, Az. 2-28/08 [REV]; OLG Köln in NStZ 1984, 379;… Meyer-Goßner, a.a.O.).Rn. 16 Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB durch das Berufungsgericht hingegen, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen sogar des § 20 StGB erfüllt sind, ist die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1985, Az. 1 Ss 112/84; OLG Düsseldorf in NStZ 1984, 90; OLG Köln in NStZ 1984, 379) und von dem Berufungsgericht - auch im Rahmen einer nach vorangegangener Urteilsaufhebung erneut durchzuführenden Berufungshauptverhandlung - in Durchbrechung der bisher angenommenen Teilrechtskraft als unbeachtlich zu behandeln (…vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter …
Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das Amtsgericht weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGSt 1994, 253 ff.; BayObLG NZV 2001, 353 f.; BGH NJW 2001, 1435 ff.; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262 ff; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und Beschluss vom 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 [bei juris] = BeckRS 2014, 12983;… Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m.w.N.;… Graf/Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m.w.N.).Der Unterschied zu den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des KG (Beschluss vom 27.08.2013 - 161 Ss 101/13 [bei juris] = BeckRS 2013, 18258) sowie des OLG Köln (Beschluss vom 14.02.1984 = NStZ 1984, 379 zugrunde lagen, ist darin begründet, dass sich anders als in den dortigen Verfahren das Amtsgericht vorliegend auf Grund der von ihm getroffenen Feststellungen zu den Taten des Angeklagten sowie zu seinem Alkoholmissbrauch hätte gedrängt sehen müssen, die Frage der Schuld(un)fähigkeit im Einzelnen zu überprüfen, hiervon aber abgesehen hat.
- OLG Hamburg, 02.03.2016 - 2 Rev 4/16
Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung: Wirksamkeit der …
Das hat aus Gründen materieller Gerechtigkeit (Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG) zur Folge, dass eine Rechtsmittelbeschränkung etwa dann unwirksam ist, wenn ein Tatgericht eine angenommene erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei begründet hat und Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist (BGHSt 46, 257, 259; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2016, Az. 2 Rev 62/15, und 24. April 2008, Az. 2-28/08 [REV]; OLG Köln in NStZ 1984, 379;… Meyer-Goßner, a.a.O.).Rn. 15 Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB durch das Berufungsgericht hingegen, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen sogar des § 20 StGB erfüllt sind, ist die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1985, Az. 1 Ss 112/84; OLG Düsseldorf in NStZ 1984, 90; OLG Köln in NStZ 1984, 379) und von dem Berufungsgericht - auch im Rahmen einer nach vorangegangener Urteilsaufhebung erneut durchzuführenden Berufungshauptverhandlung - in Durchbrechung der bisher angenommenen Teilrechtskraft als unbeachtlich zu behandeln (…vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22
Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
- OLG Hamburg, 09.02.2005 - II-10/05
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur …
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines …
- OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04
Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender …
- OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02
Straßenverkehrsdelikte: Notwendige Prüfung der Schuldfähigkeit bei …
- OLG Hamburg, 15.09.2004 - II-72/04
Aussetzen einer Strafe trotz nachträglicher Gesamtstrafenbildung
- OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 484/07
Blutalkoholkonzentration, hohe; Feststellungen; Schuldfähigkeit; Vorsatz; …
- OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16
Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung …
- OLG Hamm, 18.02.2021 - 4 RVs 11/21
Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit
- OLG Hamburg, 21.11.2019 - 2 Rev 89/19
Strafrechtliches Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur neuen …
- KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13
StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des …
- OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
Verbundenes Verfahren gegen Erwachsene und Jugendliche; Revision des Erwachsenen; …
- OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96
Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen …
- OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
- BayObLG, 13.08.2024 - 204 StRR 319/24
Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
- OLG Köln, 27.01.1998 - Ss 720/97
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- OLG Köln, 14.07.1992 - Ss 244/92
Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OLG Jena, 18.09.2008 - 1 Ss 183/08
- OLG Jena, 23.10.2007 - 1 Ss 247/07
- OLG Köln, 22.10.1985 - Ss 629/85
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