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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,114
BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78 (S) (https://dejure.org/1978,114)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1978 - 3 StR 105/78 (S) (https://dejure.org/1978,114)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 105/78 (S) (https://dejure.org/1978,114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung oder wegen Beteiligung als Mitglied an einer solchen Vereinigung - Begriff der Vereinigung im Sinne des § 129 Strafgesetzbuch (StGB) - Anforderungen an die Anzahl der beteiligten Personen

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 129

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 147
  • NJW 1979, 172
  • MDR 1979, 68
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs …

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    Die Auslegung, die der Senat dem § 129 StGB gibt, steht auch nicht in einem inneren Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff der "Bande" (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB; vgl. BGHSt 23, 239).
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage …

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts die auch vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden ist, ist unter einer "Vereinigung" die auf eine gewisse Dauer berechnete organisatorische Vereinigung einer Anzahl von Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. RG JW 1931, 3667; BGH zuletzt im Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77 (S) = NJW 1978, 433, insoweit in BGHSt 27, 325 nicht abgedruckt).
  • BGH, 01.07.1969 - 1 StE 1/62

    Denkmalbeschädigung in verfassungsfeindlicher Absicht in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    Im Urteil vom 30. März 1962 - 1 StE 1/62 - hat der Senat die Frage ausdrücklich offengelassen.
  • BGH, 09.11.1966 - 1 StE 1/66

    Beteiligung an einer geheimen und verbrecherischen Vereinigung - Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    In dem Urteil vom 9. November 1966 - 1 StE 1/66 - hat er die Mitwirkung von drei Personen (an einer nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilenden "Verbindung" im Sinne des § 128 StGB a.F.) festgestellt, so daß es auf die.
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist nach bisher in der Rechtsprechung gebräuchlicher Definition der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603;… BGHR StGB § 129 Vereinigung 3 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen …

    Rn. 1842 Voraussetzung für die Annahme einer Vereinigung im Sinne der §§ 129a, b StGB ist ein freiwilliger organisatorischer, auf eine gewisse Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, [204 f.]; 45, 26, [35]).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist danach der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2009, 3448, 3459, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; s. auch BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603;… BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

    Diese für größere Personenzusammenschlüsse typische Eigendynamik hat ihre besondere Gefährlichkeit darin, dass sie geeignet ist, dem einzelnen Beteiligten die Begehung von Straftaten zu erleichtern und bei ihm das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen (BGHSt 28, 147, 148 f.; BGH NJW 1992, 1518).

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