Rechtsprechung
| BGH, 23.04.2002 - 3 StR 106/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 400 StPO
Umfang der Urteilsprüfung bei Revision des Nebenklägers; keine Prüfung der Strafzumessung - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Mathematisierungen; schematische Vorgehensweisen; Durchschnittsfall)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtfertigung - Rechtsfehler - Strafzumessung - Strafmaßnachprüfung - Nebenklagedelikt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 1, Abs. 2
Mathematische Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96
Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei …
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - 3 StR 106/02
Dem entspricht, dass sich eine zulässige Revision des Nebenklägers auch dann nur auf die richtige Anwendung der Vorschriften über das Nebenklagedelikt erstreckt, wenn dieses mit einem nicht zur Nebenklage berechtigenden Delikt in Tateinheit steht oder - bei Nichtverurteilung wegen des Nebenklagedelikts - stehen würde (BGHSt 43, 15 f.).
- BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17
Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners; …
Der Senat neigt mit dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 106/02, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 3; siehe zudem BGH, Urteile vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ-RR 2011, 73, 74 …und vom 30. Juli 2015 - 4 StR 561/14, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 5, aber auch LR/Hilger, 26. Aufl., § 400 Rn. 20) wegen der Beschränkung der Rechtsmittelberechtigung der Nebenklage durch § 400 Abs. 1 Alt. 1 StPO dazu, einen derartigen Prüfungsumfang zu verneinen. - BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21
Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage: …
a) Die Frage, ob das Revisionsgericht bei einem unbegründeten Rechtsmittel der Nebenklage berechtigt ist, den Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils entsprechend § 301 StPO auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten zu überprüfen, wird von der Rechtsprechung nicht einhellig beantwortet (vgl. einerseits Senat…, Beschluss vom 16. Februar 2001 - 2 StR 501/00, juris Rn. 4, vgl. auch Senat…, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14, juris Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 644/19, juris Rn. 13 f.; andererseits - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 106/02, juris Rn. 2;… Urteil vom 30. Juli 2015 - 4 StR 561/14, juris Rn. 18;… Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20, juris Rn. 10;… ebenso Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 400 Rn. 7;… MüKo-StPO/Valerius, 1. Aufl., § 400 Rn. 28;… KK-StPO/Walther, 8. Aufl., § 400 Rn. 5;… Senge in Festschrift für Rissing-van Saan, 2011, S. 657, 660 ff.). - BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10
Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
Diesem Anliegen des Gesetzgebers würde es widersprechen, wenn eine solche Nachprüfung des Strafmaßes allein dadurch erreicht werden könnte, dass die fehlerhafte Nichtaburteilung eines (weiteren) tateinheitlich begangenen - möglicherweise völlig fern liegenden - Nebenklagedelikts gerügt wird (BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 106/02, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 3;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 400 Rn. 7). - OLG Zweibrücken, 27.02.2009 - 1 Ws 26/09
Nebenklage: Anfechtungsrecht des Nebenklägers; Benennung des Berufungsziels
Nicht ausreichend wäre es allerdings, wenn lediglich die Nichtaburteilung eines völlig fern liegenden Nebenklagedelikts gerügt wird, für das nach Aktenlage nicht der geringste Anhalt besteht (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 3; OLG Köln NZV 2004, 656; OLG Hamm NZV 2003, 150, 151;… Meyer-Goßner aaO. § 400 Rn. 6).
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