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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6615
BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95 (https://dejure.org/1995,6615)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1995 - 3 StR 110/95 (https://dejure.org/1995,6615)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1995 - 3 StR 110/95 (https://dejure.org/1995,6615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Minder schwerer Fall - Beihilfe - Teilnahme - Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 2 ; StGB § 27, § 50

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95
    Sieht das Gesetz - wie hier § 30 Abs. 2 BtMG - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (st.Rspr. vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357).

    Dies gilt nicht nur für die fakultativen Milderungsgründe, sondern auch für diejenigen, bei denen das Gesetz - wie in § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - die Milderung gemäß § 49 StGB vorschreibt (BGH NStZ 1987, 72;… NStZ 1986, 453 sowie BGH GA 1980, 255).

  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der …

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95
    Sieht das Gesetz - wie hier § 30 Abs. 2 BtMG - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (st.Rspr. vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357).
  • BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86

    Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub - …

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95
    Dies gilt nicht nur für die fakultativen Milderungsgründe, sondern auch für diejenigen, bei denen das Gesetz - wie in § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - die Milderung gemäß § 49 StGB vorschreibt (BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1986, 453 sowie BGH GA 1980, 255).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei …

    Dies war im Ausgangspunkt noch zutreffend (vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357; BGH Beschlüsse vorn 23. Juli 1997 - 3 SI:R 324/97 - und 5. April 1995 - 3 StR 110/95).
  • BGH, 15.09.1995 - 3 StR 336/95

    Prüfungsumfang des Gerichts hinsichtlich einer Strafrahmenverschiebung wegen des …

    Nur dann, wenn die allgemeinen Strafmilderungsgründe zusammen mit dem vertypten Strafmilderungsgrund nicht zur Annahme eines minder schweren Falles führen, kann der Regelstrafrahmen gemäß § 49 StGB gemildert werden (vgl. BGH NStZ 1987, 72; BGH, Beschluß vom 5. April 1995 - 3 StR 110/95 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.03.1996 - 2 StR 59/96

    Voraussetzungen der Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die …

    Erst im Anschluß an diese Prüfung und je nach ihrem Ergebnis kann gegebenenfalls unter Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB der Strafrahmen festgelegt und die Strafe unter Abwägung der Strafzumessungsfaktoren bestimmt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1987, 72;… BGHR StGB vor § 1/minderschwerer Fall Strafrahmen 2, 3, 7; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1995 - 3 StR 110/95; vom 15. September 1995 - 3 StR 336/95; vom 14. November 1995 - 4 StR 618/95; vom 15. Februar 1996 - 1 StR 44/96;… zur Prüfungsreihenfolge vgl. auch Dreher/Tröndle StGB § 50 Rdn. 2 und 2 b).
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