Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2012 - 3 StR 141/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 51 BZRG; § 63 BZRG
Unzulässigkeit der belastenden Verwertung tilgungsreifer Eintragungen im Erziehungsregister - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Berücksichtigung von tilgungsreifen Eintragungen im Erziehungsregister
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Nr 1 BZRG, § 51 Abs 1 BZRG, § 63 Abs 1 BZRG, § 63 Abs 1 BZRG, § 63 Abs 4 S 1 BZRG
Strafzumessung: Berücksichtigung von tilgungsreifen Eintragungen im Erziehungsregister - Wolters Kluwer
Grundsätze zur strafschärfenden Berücksichtigung der vorherigen Belegung eines Angeklagten mit Jugendarrest bei Tilgungsreife aller Eintragungen im Erziehungsregister
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätze zur strafschärfenden Berücksichtigung der vorherigen Belegung eines Angeklagten mit Jugendarrest bei Tilgungsreife aller Eintragungen im Erziehungsregister
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Und nochmals: Ein Blick ins Gesetz…, oder Rubrik: Anfängerfehler (?)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 28.11.2011 - 21 KLs 36/11
- BGH, 12.06.2012 - 3 StR 141/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 204
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.2004 - 3 StR 179/04
Strafzumessung (Berücksichtigung von Eintragungen im Erziehungsregister nach …
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 382/15
Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung …
Gleiches gilt für gemäß § 63 Abs. 1 BZRG tilgungsreife Eintragungen im Erziehungsregister, wenn der Angeklagte vor der Hauptverhandlung das 24. Lebensjahr vollendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 141/12, StraFo 2012, 423;… Tolzmann aaO, Rn. 26 ff.).
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