Bundeszentralregistergesetz
Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58c) |
Erster Abschnitt - Inhalt und Führung des Registers (§§ 3 - 26) |
In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
1. | auf Strafe erkannt, | |
2. | eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet, | |
3. | jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder | |
4. | nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt |
hat.
verfahren § 21Automatisiertes Auskunftsverfahren § 21aProtokollierungen § 22Hinweispflicht der Registerbehörde § 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung § 24Entfernung von Eintragungen § 25Anordnung der Entfernung § 26Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Rechtsprechung zu § 4 BZRG
88 Entscheidungen zu § 4 BZRG in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 30.11.2017 - Au 3 S 17.1561
Personenbeförderungsrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher ...
- VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den ...
- BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14
Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.12.2019 - II ZB 18/19
Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 23/19
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis
- VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15
Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
- VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
- VG München, 05.05.2021 - M 7 K 19.6512
Widerruf von Zuweisungen auf dem Betriebsgelände
- VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Querverweise
Auf § 4 BZRG verweisen folgende Vorschriften:
- Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- Rechtsbehelfe und Zuwiderhandlungen
- § 40a (Bekanntmachung von Maßnahmen und Mitteilungen in Strafsachen)