Bundeszentralregistergesetz
Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
Erster Abschnitt - Inhalt und Führung des Registers (§§ 3 - 26) |
(1) 1Eintragungen über Personen, deren Tod der Registerbehörde amtlich mitgeteilt worden ist, werden drei Jahre nach dem Eingang der Mitteilung aus dem Register entfernt. 2Während dieser Zeit darf nur den Gerichten und Staatsanwaltschaften Auskunft erteilt werden.
(2) Eintragungen, die eine über 90 Jahre alte Person betreffen, werden ebenfalls aus dem Register entfernt.
(3) 1Eintragungen nach § 11 werden bei Verfahren wegen eines Vergehens nach zehn Jahren, bei Verfahren wegen eines Verbrechens nach 20 Jahren aus dem Register entfernt. 2Bei Straftaten nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuches beträgt die Frist 20 Jahre. 3Die Frist beginnt mit dem Tag der Entscheidung oder Verfügung.
(4) Sind im Register mehrere Eintragungen nach § 11 vorhanden, so ist die Entfernung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen der Entfernung vorliegen.
(5) 1Eine zu entfernende Eintragung nach § 11 wird ein Jahr nach Eintritt der Entfernungsreife aus dem Register gelöscht. 2Während dieser Frist darf über die Eintragung nur der betroffenen Person Auskunft erteilt werden.
Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 18.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
31.08.2020 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes | 18.07.2017 |
verfahren § 21Automatisiertes Auskunftsverfahren § 21aProtokollierungen § 22Hinweispflicht der Registerbehörde § 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung § 24Entfernung von Eintragungen § 25Anordnung der Entfernung § 26Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Rechtsprechung zu § 24 BZRG
11 Entscheidungen zu § 24 BZRG in unserer Datenbank:
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose: ...
- VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
Logopäde; Wiedererteilung; Unzuverlässigkeit; Straftat; Sexueller Missbrauch; ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18
Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung
- BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der ...
- VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
Ermessensausweisung rechtswidrig; Dauer des Aufenthalts; kein Anspruch auf ...
- LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01
Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines ...
- BGH, 08.11.2007 - 5 StR 393/07
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ungehinderte Zugang zur ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04
Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und ...
- KG, 06.03.2006 - 4 VAs 58/05
Zentralregistereintragung: Voraussetzungen einer vorzeitigen Tilgung; ...
- BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 417/89
Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BZRG
Querverweise
Auf § 24 BZRG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 69 (Übergangsvorschriften)