Bundeszentralregistergesetz
| Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
| Erster Abschnitt - Inhalt und Führung des Registers (§§ 3 - 26) |
(1) 1Wird die Vollstreckung einer Strafe, eines Strafrestes oder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes - auch in Verbindung mit § 38 des Betäubungsmittelgesetzes, § 39 des Konsumcannabisgesetzes oder § 30 des Medizinal-Cannabisgesetzes - zurückgestellt, so ist dies in das Register einzutragen. 2Dabei ist zu vermerken, bis zu welchem Tag die Vollstreckung zurückgestellt worden ist. 3Wird nachträglich ein anderer Tag festgesetzt oder die Zurückstellung der Vollstreckung widerrufen, so ist auch dies mitzuteilen. 4Wird die Vollstreckung der Strafe, des Strafrestes oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne Widerruf der Zurückstellung begonnen oder fortgesetzt, so ist dies im Register zu vermerken.
(2) Wird auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt und hat das Gericht festgestellt, daß der Verurteilte die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so ist diese Feststellung in das Register einzutragen; dies gilt auch bei einer Gesamtstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn der Verurteilte alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der abgeurteilten Straftaten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) vom 27.03.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2024 | Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) | 27.03.2024 | |
| 01.10.2023 | Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches | 04.12.2022 |
verfahren § 21Automatisiertes Auskunftsverfahren § 21aProtokollierungen § 22Hinweispflicht der Registerbehörde § 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung § 24Entfernung von Eintragungen § 25Anordnung der Entfernung § 26Zu Unrecht entfernte Eintragungen
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Rechtsprechung zu § 17 BZRG
66 Entscheidungen zu § 17 BZRG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit durch die Vollstreckungsbehörde
- KG, 15.02.2016 - 1 VAs 1/16
Kausalzusammenhang bei § 35 BtMG
- OLG Hamm, 27.10.2016 - 3 RVs 80/16
Urteil; Liste angewendete Vorschriften; Beschwer; nachträgliche Gesamtstrafe; ...
- KG, 05.11.2018 - 161 Ss 33/18
Gewerbsmäßiger Betrug und Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung
- BayObLG, 21.10.2024 - 203 VAs 397/24
Betäubungsmittelabhängigkeit, Beurteilungsspielraum, Gesamtfreiheitsstrafe, ...
- LG Traunstein, 25.04.2024 - 3 NBs 110 Js 34234/21
Freiheitsstrafen, Tatmehrheit, Strafvollstreckung, Tatbezeichnung, Rechtskräftige ...
- OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation
- OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 VAs 60/18
Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Freiheitsstrafen wegen ...
- OLG Braunschweig, 19.04.2017 - 1 Ss 11/17
Entziehungsanstalt; Bewährung; Strafaussetzung; Verhältnismäßigkeit; ...
- AG Köln, 10.05.2024 - 614 Ls 22/24
Querverweise
Auf § 17 BZRG verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 260 (Urteil)