Bundeszentralregistergesetz
| Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
| Erster Abschnitt - Inhalt und Führung des Registers (§§ 3 - 26) |
(1) 1Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen im Benehmen mit der Stelle, welche die Entscheidung getroffen hat, insbesondere im Interesse der Rehabilitierung der betroffenen Person anordnen, daß Eintragungen nach den §§ 10 und 11 vorzeitig aus dem Register entfernt werden, soweit nicht das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung entgegensteht. 2Vor ihrer Entscheidung soll sie in den Fällen des § 11 die Anhörung einer oder eines in der Psychiatrie erfahrenen medizinischen Sachverständigen durchführen.
(2) 1Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Entfernung einer Eintragung steht der antragstellenden Person innerhalb zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde zu. 2Hilft die Registerbehörde der Beschwerde nicht ab, so entscheidet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung vom 18.06.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.06.2026 | Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung | 18.06.2026 | |
| 09.12.2022 | Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches | 04.12.2022 | |
| 29.07.2017 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes | 18.07.2017 | |
| 01.01.2007 | Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz | 17.12.2006 |
verfahren § 21Automatisiertes Auskunftsverfahren § 21aProtokollierungen § 22Hinweispflicht der Registerbehörde § 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung § 24Entfernung von Eintragungen § 25Anordnung der Entfernung § 26Zu Unrecht entfernte Eintragungen
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Rechtsprechung zu § 25 BZRG
11 Entscheidungen zu § 25 BZRG in unserer Datenbank:
- BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der ...
- OVG Hamburg, 03.12.1991 - Bf VI 27/91
Gewerbeuntersagung; Klage auf Löschung einer Eintragung im Bundeszentralregister; ...
- BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 417/89
Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BZRG
- OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 VAs 1/19
Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnung gegenstandslos durch zwischenzeitliche ...
- OVG Hamburg, 03.12.1991 - Bf VI 33/89
Gewerbeuntersagung; Klage auf Löschung einer Eintragung im Bundeszentralregister; ...
- KG, 06.03.2006 - 4 VAs 58/05
Zentralregistereintragung: Voraussetzungen einer vorzeitigen Tilgung; ...
- OLG Hamm, 14.12.1989 - 1 VAs 111/88
- OLG Hamm, 11.05.1989 - 1 VAs 17/89
- VG Köln, 21.10.2020 - 23 K 6726/18
- OLG Hamm, 15.09.1988 - 1 VAs 71/88