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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2005 - 3 StR 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11362
BGH, 10.02.2005 - 3 StR 15/05 (https://dejure.org/2005,11362)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2005 - 3 StR 15/05 (https://dejure.org/2005,11362)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 3 StR 15/05 (https://dejure.org/2005,11362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 354 StPO
    Tateinheit bei Vergewaltigung (fortwirkende nötigende Gewalt: Einsperren); Strafzumessung (identischer Unrechts- und Schuldgehalt bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des …

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 3 StR 15/05
    Die Annahme von Tatmehrheit scheidet deshalb aus (…BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH NStZ 2000, 419 f.).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen; …

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 3 StR 15/05
    Die Strafkammer hat nicht berücksichtigt, daß das Einsperren des Opfers eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB darstellt (BGH NStZ 1999, 83), die während des gesamten Tatgeschehens fortwirkte und vom Angeklagten bei allen erzwungenen Sexualakten als Nötigungsmittel eingesetzt wurde.
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen - …

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - 3 StR 15/05
    Die Annahme von Tatmehrheit scheidet deshalb aus (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH NStZ 2000, 419 f.).
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