Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 261 StPO; § 15 StGB; § 212 StGB
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles; Vertretbarkeit der tatrichterlichen Bewertung von be- ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versuchter Totschlag: Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes bei einer Vielzahl von Messerstichen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 StGB, § 22 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
Versuchter Totschlag: Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes bei einer Vielzahl von Messerstichen - Wolters Kluwer
Bedingter Tötungsvorsatz bei Einstechen mit einem Messer auf den Oberkörper des Tatopfers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Bedingter Tötungsvorsatz bei Einstechen mit einem Messer auf den Oberkörper des Tatopfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Beweisen oder Bewerten - Zu den Methoden der Rechtsfindung des BGH, erläutert anhand der neuen Rechtsprechung zum Tötungsvorsatz (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZIS 2014, 66)
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bewerten, Beweisen, Verurteilen - Antwort auf Puppes Polemik über die "Methoden der Rechtsfindung des BGH" (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZIS 2014, 97)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
- BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 89
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).Der Tatrichter kann in einem solchen Falle nicht gehalten sein, denselben Umstand nochmals in dem anderen Beweiszusammenhang zu erwägen und damit Gefahr zu laufen, sich zu seinem anderweitig gewonnenen Ergebnis zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten in Widerspruch zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).
- BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11
Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten, …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung); …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144).Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung; …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 mwN).
- BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16
Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei …
Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 mwN).Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90).
- BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
Bierkartell - Kartellrechtsverstoß: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; …
Er hat keinen vom Einzelfall losgelösten Beweiswert (s. BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90). - BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig
Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77 und 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90; vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 508).
- BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18
Totschlag (Tötungsvorsatz bei besonders gefährlicher Tathandlung: erforderliche …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145 und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f. und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …
Das Tatgericht kann in einem solchen Falle nicht gehalten sein, denselben Umstand nochmals in dem anderen Beweiszusammenhang zu erwägen und damit Gefahr zu laufen, sich zu seinem anderweitig gewonnenen Ergebnis zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten in Widerspruch zu setzen (vgl. hierzu insgesamt BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90; Beschluss vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 344; jew. m. zahlr. - BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die …
Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näher liegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).
Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23
Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung des Urteils wegen …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen alle für und gegen den Angeklagten sprechenden objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles im Rahmen einer individuellen Gesamtschau berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90 mwN). - BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).
- BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14
Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen; …
Ist dies nicht der Fall, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung aber sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; Senat, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).
Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
- BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht); …
Eine solche vom Einzelfall gelöste Vorgabe des Beweiswerts und der Beweisrichtung eines im Zusammenhang mit derartigen Delikten typischerweise auftretenden Umstandes käme einer unzulässigen Beweisregel nahe und widerspräche dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90). - BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst …
- BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven …
- BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: …
- OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
Abstandsmessung, vorausfahrender Pkw, Erfahrung, Schulung, Polizebeamte
- LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
- AG Pirmasens, 31.03.2014 - 1 Ls 4329 Js 8997/13
Versuchter Mord: Tötungsvorsatz bei Zufügung von tiefen Schnittwunden am Hals; …
- LG Arnsberg, 25.03.2021 - II4-Ks10/20
- KG, 24.02.2025 - 3 ORs 6/25
Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt; Abgrenzung von …
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Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gefährliche Körperverletzung: Gemeinschaftliches Handeln bei Anwesenheit von Tatgenossen am Ort einer Schlägerei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Gemeinschaftliches Handeln bei Anwesenheit von Tatgenossen am Ort einer Schlägerei - Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung ohne Erfüllung des Qualifikationstatbestandes
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung ohne Erfüllung des Qualifikationstatbestandes - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Passive Unterstützung bei einer Straftat und die Qualifikation der gemeinschaftlichen Körperverletzung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
- BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 341
- NStZ-RR 2013, 267
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
Zur Erfüllung dieses Qualifikationstatbestandes genügt es zwar, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383). - BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09
Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12). - BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12
Besonders schwerer Raub; Doppelverwertungsverbot
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
- BGH, 25.07.2017 - 3 StR 93/17
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche …
Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen ist eine gemeinschaftliche Begehungsweise im Sinne der Vorschrift nicht belegt; eine solche ist nur gegeben, wenn Täter und Beteiligter bei Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4 mwN). - BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder; …
Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ist nur gegeben, wenn Täter und weiterer Beteiligter bei der Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4 mwN). - BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten …
Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch die Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch das Zusammenwirken mehrerer in seiner Chance beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 5 StR 367/15, NStZ 2015, 698; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387).
- BGH, 21.07.2015 - 3 StR 261/15
Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehung bei der gefährlichen …
Vielmehr kann es genügen, dass ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4). - BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15
Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten …
Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch eine Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch die Präsenz mehrerer Personen auf der gegnerischen Seite insbesondere auch wegen des möglichen Eingreifens des anderen Beteiligten in seinen Chancen beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (…vgl. BGH, Urteile vom 3. September 2002, aaO, S. 387, und vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 - Gemeinschaftlich 4). - BGH, 19.05.2026 - 5 StR 71/26
Darstellen des bloßen Nichtweiterhandelns als ein strafbefreiender Rücktritt vom …
Es genügt hingegen nicht, wenn am Tatort nur ein Täter anwesend ist und eine weitere Person an der Tat - sei es als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe - beteiligt ist, ohne in der Ausführungsphase aktiv mit dem Täter zusammenzuwirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 113/17, NStZ 2017, 640; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2012, 341;… LK/Grünewald, StGB, 13. Aufl., § 224 Rn. 30 mwN). - BGH, 12.03.2019 - 4 StR 369/18
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung)
Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bei der Begehung der Körperverletzung zusammenwirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15, NStZ 2016, 595; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, StraFo 2012, 422;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 224 Rn. 23). - LG Arnsberg, 17.03.2026 - 6 KLs 14/25 Allein ihre Anwesenheit am oder in der Nähe des Tatortes sowie ihr Aufenthalt vor dem Gebäude oder im Treppenhaus während der Tathandlungen genügen für die Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 158/12; Beschluss vom 21.07.2015 - 3 StR 261/15, sowie zur Anwesenheit in einem Nebenraum BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - 4 StR 550/15; Beschluss vom 25.07.2017 - 3 StR 113/17).
- OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine …
Eine gemeinschaftliche Begehung in diesem Sinne ist schon dann gegeben, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGHSt 47, 383, 387; BGH NStZ-RR 2012, 341).
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