Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1970 - 3 StR 180/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5035
BGH, 14.10.1970 - 3 StR 180/70 (https://dejure.org/1970,5035)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1970 - 3 StR 180/70 (https://dejure.org/1970,5035)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1970 - 3 StR 180/70 (https://dejure.org/1970,5035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,5035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anpassung des Strafausspruchs auf Grund der Änderung des Gesetzes - Aufhebung der Anordnung über die Einziehung eines Gegenstandes wegen Aufhebung des Strafausspruchs - Möglichkeit des Bestehens der Entziehung der Fahrerlaubnis ohne Strafausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und …

    Auszug aus BGH, 14.10.1970 - 3 StR 180/70
    Da die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne eine Strafe grundsätzlich nicht bestehen kann, entfällt mit der Aufhebung des Strafausspruchs ohne weiteres auch die Sicherungsmaßregel (vgl. BGHSt 14, 381).
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 14.10.1970 - 3 StR 180/70
    Der festgestellte Sachverhalt erfüllt, wie bereits der Generalbundesanwalt ausgeführt hat, in allen Fällen sowohl den Tatbestand des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. als auch den der §§ 242, 243 Nr. 1 und 2 StGB n.F. Da die Vorschrift des § 243 StGB n.F. keine besonderen Straftatbestände mehr enthält, hat der Senat die Taten im Urteilsspruch als "Diebstahl in vier schweren Fällen" gekennzeichnet (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13. August 1970 - 4 StR 276/70, zur Veröff. bestimmt).
  • BGH, 02.10.1958 - 4 StR 272/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1970 - 3 StR 180/70
    Das vom Generalbundesanwalt angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1958 - 4 StR 272/58 - betrifft den umgekehrten Fall der Aufrechterhaltung des Strafausspruchs bei Aufhebung der Einziehungsanordnung.
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Die Einziehung des Motorrads geschah als Nebenstrafe, die Entscheidung über ihre Anwendung war eine Frage der Zumessung (vgl. BGHSt 10, 28, 33; 10, 337, 338; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1970 - 3 StR 180/70; Beschl. vom 18. August 1981 - 1 StR 450/81;… Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 StGB Rdn. 4;… Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 74 Rdn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht