Rechtsprechung
| BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 203 StPO
Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über jede einzelne Anklage; Eröffnungsbeschluss; andere Urkunden oder Aktenbestandteile; Haftbefehl) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 StPO, § 207 StPO, § 230 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen - Wolters Kluwer
Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen für ein Strafverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses? - Verfahrenshindernis?
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.02.2020 - 1 KLs 3200 Js 3290/17
- LG Mainz, 03.02.2020 - 3200 Js 32901/17
- BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 354
- StV 2020, 821 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17
Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.). - BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.). - BGH, 17.09.2019 - 3 StR 229/19
Eröffnung des Hauptverfahrens (schlüssige und eindeutige Willenserklärung des …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
In Fällen, in denen das den Eröffnungsbeschluss enthaltende Schriftstück diesen Willen nicht sicher erkennen lässt, kann aus anderen Urkunden oder Aktenbestandteilen eindeutig hervorgehen, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen haben (st. Rspr.; s. BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 229/19, NStZ 236 f. mwN). - BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97
Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zu solchen Urkunden zählt gegebenenfalls ein Haftbefehl (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97, NStZ-RR 1999, 14, 15). - OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.).
- BGH, 23.10.2024 - 4 StR 167/24
Eröffnungsbeschluss (Nachholung: Verbindungsbeschluss, Haftbefehl, Anordnung der …
Dies kann zwar ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn das verbindende Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen erkennbar selbst geprüft hat und sich seiner eigenen Eröffnungsentscheidung bewusst war (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 5 StR 577/23 Rn. 4; Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20;… MüKoStPO/Wenske, 2. Aufl., § 207 Rn. 30 mwN).Der im führenden Verfahren erlassene Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO, welchem ein solcher Bedeutungsgehalt grundsätzlich beigemessen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20;… Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97 Rn. 8), datiert bereits vom 23. September 2022; er verhält sich nicht zu den Taten aus der Anklage vom 14. Dezember 2022.
- BGH, 06.11.2024 - 4 StR 383/24
Konkludenter Eröffnungsbeschluss (Fehlen eines schriftlichen …
Zur Eröffnung des Hauptverfahrens genügt jedoch die schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 mwN; zum Erfordernis der schriftlichen Niederlegung BGH…, Beschluss vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17 Rn. 6).Ob diese Wirkung bereits dem auf die angeklagten, insbesondere auf sämtliche letztlich verurteilungsgegenständlichen Taten bezogenen Haftbefehl der Strafkammer vom 17. Oktober 2023 zukam, erscheint zweifelhaft, weil dieser zwar auch auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt und somit der Sicherung des Strafverfahrens insgesamt zu dienen bestimmt war, einen eindeutigen Bezug auf das vor der Strafkammer durchzuführende Hauptverfahren aber nicht erkennen ließ (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 (Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO);… Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97, juris Rn. 8 (Haftbefehl nach § 114 StPO und Besetzungsbeschluss nach § 76 Abs. 2 GVG)).
- BayObLG, 04.08.2025 - 203 StRR 276/25
Eröffnung des Hauptverfahrens durch Verbindungsbeschluss
Rn. 5 a. Grundsätzlich hat das Gericht aus Gründen der Rechtsklarheit nach §§ 203, 207 StPO ausdrücklich und schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; im Einzelfall kann jedoch zur Eröffnung des Hauptverfahrens die schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen, genügen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 4 StR 383/24 -, juris; BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 -, juris; BGH…, Beschluss vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… Wenske in MüKoStPO, 2. Aufl. 2024, § 207 Rn. 26-27;… Schneider in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 207 Rn. 17;… Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 207 Rn. 54).Rn. 6 b. Danach bewirkt nach gefestigter Rechtsprechung alleine der Erlass eines Verbindungsbeschlusses die Eröffnung nicht (…vgl. Wenske a.a.O. § 207 Rn. 29;… Schmitt a.a.O. § 207 Rn. 8 m.w.N.); dies gilt auch, wenn das führende Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits eröffnet ist oder zugleich eröffnet wird (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 -, juris; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 4 StR 167/24 -, juris Rn. 3, 7; BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 5 StR 577/23 -, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2013 - III-3 RVs 66/13 -, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 3. Februar 2015 - III-1 RVs 3/15 -, juris Rn. 19;… Wenske a.a.O. § 207 Rn. 29, 30).
- OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21
Ordnungsgemäße Antragsschrift im selbstständigen Einziehungsverfahren Fehlender …
Eine konkludente Entscheidung kann durch eine verkörperte, schlüssige und eindeutige Willenserklärung ergehen, durch welche die Entscheidung über den Eröffnungsgegenstand zum Ausdruck gebracht wird (BGH, 3 StR 194/20 v. 05.08.2020, juris;… 2 StR 199/17 v. 16.08.2017, juris Rn. 6). - OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23
Eröffnungsbeschluss bei verbundenen Verfahren durch schlüssige Willenserklärung …
Aus Gründen der Rechtsklarheit ist bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; ein Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder später eröffnet wird (BGH NStZ-RR 2020, 354 m.w.N.).
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