Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 44 StPO; § 45 StPO
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende Mitteilung über den Zeitpunkt des Wegfalls eines der Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision bei Versäumung aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision bei Versäumung aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den …
Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18
In Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist; dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH NStZ-RR 2016, 86 mwN;… LR/Graalmann-Scheerer StPO, 27. Auflage, § 45 Rn 15). - BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16
Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom …
Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18
Dem schließt sich der Senat an und verweist ergänzend auf seinen Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris.
- BGH, 17.12.2020 - 3 StR 423/20
Strafverurteilung wegen Raubes u.a.: Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags …
Denn maßgebend für den Beginn der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte selbst Kenntnis von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erlangt hat (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2019 - 5 StR 539/19, juris; vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19, NStZ-RR 2020, 49, 50; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, StraFo 2017, 66; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145).Daher hätten mit dem Verteidigervorbringen Angaben dazu gemacht werden müssen, wann der Angeklagte Kenntnis von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 570/18, StraFo 2019, 469, 470; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, StraFo 2017, 66; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145).
- BGH, 28.11.2023 - 3 StR 80/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; …
Entscheidend für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem in der Person des Angeklagten das Hindernis weggefallen ist, mithin in der vorliegenden Konstellation, wann der Verurteilte Kenntnis von der nicht fristgerecht vorgelegten Revisionsbegründung erlangt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2023 - 3 StR 197/23, juris Rn. 4;… vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 423/20, NStZ 2021, 245 Rn. 9; vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19, NStZ-RR 2020, 49, 50; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.).Dies gilt auch, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 423/20, NStZ 2021, 245 Rn. 9; vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19, NStZ-RR 2020, 49, 50;… vom 2. April 2019 - 3 StR 63/19, juris Rn. 5 f.; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.).
- BGH, 20.05.2025 - 4 StR 168/25
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff; …
Zwar kommt es auch in der vorliegenden Fallgestaltung des geltend gemachten und dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verteidigerverschuldens für die Fristversäumung (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 5 StR 145/23 Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 671/16 Rn. 5) zur Wahrung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO zwischen Wegfall des Hindernisses und Antragseingang auf die Kenntnis des Angeklagten selbst an (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 29. August 2024 - 2 StR 382/24 Rn. 2;… Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 Rn. 3 mwN).
- BGH, 12.02.2025 - 4 StR 529/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionsbegründungsfrist; Fristbeginn; …
Rn. 4 Auch in der vorliegenden Fallgestaltung des geltend gemachten und dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verteidigerverschuldens für die Fristversäumung (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 5 StR 145/23 Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 671/16 Rn. 5) kommt es für die Wahrung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO zwischen Wegfall des Hindernisses und Antragseingang auf die Kenntnis des Angeklagten selbst an (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 29. August 2024 - 2 StR 382/24 Rn. 2;… Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 Rn. 3 mwN). - BGH, 27.08.2024 - 4 StR 239/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wegfall des Hindernisses: Mitteilung, …
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht der Generalbundesanwalt davon aus, dass zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrags gehört, dass der Antragsteller innerhalb der Wochenfrist auch mitteilt, wann das Hindernis weggefallen ist, das der Fristwahrung entgegenstand, und es dabei auf die Kenntnis des Angeklagten selbst dann ankommt, wenn der Verteidiger - wie hier - eigenes Verschulden geltend macht (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 Rn. 3 mwN). - BGH, 29.05.2024 - StB 28/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der …
Ebenfalls mitzuteilen hat der Antragsteller, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist, und zwar auch dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96, NStZ-RR 1996, 338; vom 31. August 2017 - 4 StR 294/17, NStZ-RR 2017, 381, 382; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 mwN;… vom 1. September 2020 - 2 StR 45/20, juris Rn. 7;… vom 28. November 2023 - 3 StR 80/23, juris Rn. 4;… BeckOK StPO/Cirener, 51. Ed., § 45 Rn. 6 mwN). - BGH, 18.06.2024 - 4 StR 151/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit: Darlegungsvoraussetzungen, …
Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 Rn. 3 mwN). - BGH, 08.01.2019 - 3 StR 548/18
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zeitpunkt des …
In Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis weggefallen ist, das der Fristwahrung entgegenstand; dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2 f.; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 15).
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