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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3255
BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01 (https://dejure.org/2001,3255)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3 StR 209/01 (https://dejure.org/2001,3255)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01 (https://dejure.org/2001,3255)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 64 Abs. 2 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung; Sprachschwierigkeiten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 64 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 6 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unterbringung - Entziehungskur - Prognoseentscheidung - Sprachkenntnisse - Fluchtgefahr - Lockerungen im Maßregelvollzug - Behandlungserfolg - Weltrechtsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 2
    Kriterien für die Erfolgsaussichten einer Therapie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 7
  • StV 2001, 678
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01
    Zum einen genügen für die Verständigung zwischen Therapeut und Patient regelmäßig sprachliche Grundkenntnisse (BGHSt 36, 199, 203).
  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99

    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01
    Eine gegebenenfalls erhöhte Fluchtgefahr bei Lockerungen im Maßregelvollzug hat bei der Prognose, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht, außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99).
  • BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94

    Unterbringungsanordnung - Entziehungsanstalt - Heilungsaussicht - Willensschwäche

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01
    Diesen Umstand hätte die Strafkammer jedoch in ihre Erwägungen einbeziehen müssen, da ein Behandlungserfolg im Sinne des § 64 StGB nicht nur dann zu bejahen ist, wenn der Süchtige (endgültig) geheilt wird, sondern bereits dann, wenn der Süchtige über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht bewahrt wird (BGH NStZ 1995, 229).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen …

    Hingegen genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7 …und vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12 Rn. 6, NStZ-RR 2013, 241, 242).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische …

    So genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang: …

    So genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der …

    Hingegen genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Rn. 20 Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Dieser hat mehrfach hervorgehoben, dass die Unterbringung auch und gerade dazu dient, die Ursache fehlender Therapiemotivation oder -fähigkeit zu beheben, namentlich fehlende Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgsversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH, NStZ-RR 1998, 70; NStZ-RR 1999, 10; NStZ-RR 2002, 7 - jew. m.w.N.).

    Es ist nämlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, hinreichend geeignete, auch auf die individuellen Besonderheiten des Untergebrachten abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, 7 - st. Rspr.).

  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; …

    Dabei hat sie - unabhängig von der Frage, welche Bedeutung mangelnden Sprachkenntnissen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Unterbringung im Einzelnen zukommt (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1 Rn. 6) - nicht bedacht, dass bereits solche Kenntnisse der deutschen Sprache, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen, für eine erfolgreiche Therapie ausreichend sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, aaO; vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; …

    An fehlenden Sprachkenntnissen ausländischer Beschuldigter soll die Maßregelanordnung im Allgemeinen nicht scheitern (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7), zumal eine Überstellung des Verurteilten in sein Heimatland zum Maßregelvollzug in Betracht kommt (s. § 70 IRG, Art. 68 SDÜ), sofern dort entsprechende Einrichtungen existieren.
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer …

    Danach liegt es nahe, dass er zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt; dies genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Rn. 18 Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
  • BGH, 03.09.2013 - 3 StR 232/13

    Regelmäßige Unzulässigkeit der Nichtanordnung einer Unterbringung allein aufgrund …

  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden …

  • OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06

    Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände; …

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