Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2012 - 3 StR 219/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
Jugendstrafe; Strafzumessung (Anforderungen an die Urteilsgründe; Unzulässigkeit einer lediglich formelhaften Berücksichtigung des Erziehungsgedankens) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Verhängung von Jugendstrafe; Ausreichen einer lediglich formelhaften Erwähnung des Erziehungsgedankens in der Begründung der Strafzumessung bei einer Jugendstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 18 Abs. 2; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Verhängung von Jugendstrafe; Ausreichen einer lediglich formelhaften Erwähnung des Erziehungsgedankens in der Begründung der Strafzumessung bei einer Jugendstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Die insgesamt wenig sorgfältigen Ausführungen…” - Strafzumessungsfehler..
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 219/12
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN). - BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 219/12
Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281). - BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 219/12
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbstständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
- BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung …
Zwar bemisst sich die Höhe der Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG auch dann vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten, wenn deren Verhängung vollständig oder teilweise auf die Schwere der Schuld gestützt wird (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 219/12).Eine - wie hier - eher formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht im Allgemeinen nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 219/12; vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281).
- BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13
Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten …
Erforderlich ist eine neue, selbstständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH…, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 358/99, StV 1999, 661; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 219/12; vom 19. Mai 2011 - 3 StR 134/11;… Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 31 Rn. 62 f.). - BGH, 15.10.2014 - 2 StR 162/14
Abweichung von Urteilsformel und Urteilsgründen zur Höhe der Strafe (eigene …
Im Übrigen war das Urteil des Landgerichts um die bereits in ein früheres Urteil nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogenen Urteile zu ergänzen (BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 219/12 und vom 26. März 2014 - 1 StR 97/14).
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