Rechtsprechung
| BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 74b StGB
Voraussetzungen der Sicherungseinziehung - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einziehung einer Handfeuerwaffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Einziehung einer Handfeuerwaffe
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Einziehung einer Handfeuerwaffe
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.08.2020 - 31 KLs 4/20
- LG Duisburg, 25.08.2020 - 729 Js 224/19
- BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …
Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100; Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB). - BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; …
Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
Dahingestellt bleiben kann, ob das Landgericht von einem zu engen rechtlichen Maßstab zum Vorliegen eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ausgegangen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 11, jeweils mwN). - BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss …
Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
Dahingestellt bleiben kann, ob das Landgericht von einem zu engen rechtlichen Maßstab zum Vorliegen eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ausgegangen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169;… vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 11, jeweils mwN).
- BGH, 09.03.2021 - 3 StR 197/20
Sicherungseinziehung von in fremdem Eigentum stehenden Tatmitteln
Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB). - BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95
Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers - …
Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB). - BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81
Einziehung der Tatwaffe - Rauschtat - Vollrausch - StGB - Verurteilung - …
Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
- BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22
Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …
Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b StGB (…BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 6;… vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, juris Rn. 8; vom 25. August 2021 - 3 StR 44/21, NStZ-RR 2022, 12 f.; vom 24. August 2021 - 3 StR 237/21, juris Rn. 7; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f.;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74b Rn. 5;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 74b Rn. 3). - VG Düsseldorf, 14.09.2022 - 7 K 4276/22 Rn. 66 BGH Beschluss - 3 StR 237/21 - vom 24.08.2021 auf die Revision des Klägers.
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