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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44521
BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21 (https://dejure.org/2021,44521)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2021 - 3 StR 237/21 (https://dejure.org/2021,44521)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2021 - 3 StR 237/21 (https://dejure.org/2021,44521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einziehung einer Handfeuerwaffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einziehung einer Handfeuerwaffe

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Einziehung einer Handfeuerwaffe

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
    a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100; Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; …

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
    Dahingestellt bleiben kann, ob das Landgericht von einem zu engen rechtlichen Maßstab zum Vorliegen eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ausgegangen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss …

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
    Dahingestellt bleiben kann, ob das Landgericht von einem zu engen rechtlichen Maßstab zum Vorliegen eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ausgegangen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169;… vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 197/20

    Sicherungseinziehung von in fremdem Eigentum stehenden Tatmitteln

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
    a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95

    Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers - …

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
    a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81

    Einziehung der Tatwaffe - Rauschtat - Vollrausch - StGB - Verurteilung - …

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21
    a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …

    Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b StGB (…BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 6;… vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, juris Rn. 8; vom 25. August 2021 - 3 StR 44/21, NStZ-RR 2022, 12 f.; vom 24. August 2021 - 3 StR 237/21, juris Rn. 7; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f.;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74b Rn. 5;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 74b Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 14.09.2022 - 7 K 4276/22
    Rn. 66 BGH Beschluss - 3 StR 237/21 - vom 24.08.2021 auf die Revision des Klägers.
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