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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2019 - 3 StR 242/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47400
BGH, 14.11.2019 - 3 StR 242/19 (https://dejure.org/2019,47400)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2019 - 3 StR 242/19 (https://dejure.org/2019,47400)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19 (https://dejure.org/2019,47400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 StGB
    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (wesentliche Prägung des Unrechtsgehalts der Tat durch Art und Menge des Rauschgifts; allgemeine Grundsätze der Strafzumessung; Verbot einer reinen Mengenrechtsprechung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 56 Abs. 2 StGB, §§ 46 ff. StGB

  • Wolters Kluwer

    Zumessung der Strafe nach dem Maß der individuellen Schuld bei Rauschgiftgeschäften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 ; BtMG § 29a Abs. 1
    Zumessung der Strafe nach dem Maß der individuellen Schuld bei Rauschgiftgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - 3 StR 242/19
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; Beihilfe); …

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - 3 StR 242/19
    Eine reine "Mengenrechtsprechung' wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 f.).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Eine reine "Mengenrechtsprechung" wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19 Rn. 6;… Beschlüsse vom 9. Dezember 2012 - 2 StR 455/11, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 38 Rn. 5 …und vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11 Rn. 8;… vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - 3 StR 154/11 Rn. 5 und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 408/16).
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …

    Eine reine "Mengenrechtsprechung" wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19, juris Rn. 6;… vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 361/23

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (mangelnde Gesamtschau der …

    Namentlich hat sie zugunsten des Angeklagten seine Unbestraftheit, sein Geständnis und die Sicherstellung der weichen Droge Marihuana berücksichtigt und zulasten die den Schuldumfang maßgeblich beeinflussende erhebliche Überschreitung der Grenzmenge (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21; Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19), die tateinheitliche Verwirklichung zweier Tatbestände sowie "eine gewisse kriminelle Energie durch den Einsatz der gefälschten ID-Card".
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