Rechtsprechung
| BGH, 10.08.2004 - 3 StR 243/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 267 StPO
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der fehlenden Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit); Sachverständigengutachten (Übernahme durch den Tatrichter: Darlegung, Urteilsgründe, Überprüfbarkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Benennung der Eingangsmerkmale hinsichtlich eines länger andauernden Zustandes der Schuldunfähigkeit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Feststellungen zu den in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmalen - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …
Auszug aus BGH, 10.08.2004 - 3 StR 243/04
Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr.; BGH NStZ-RR 2003, 232 m. w. N.).Rn. 6 Schließt sich das Landgericht - wie hier - ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen an, muß es im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232 m. w. N.).
- BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02
Zeitpunkt der Entscheidung über den Vollzug der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 10.08.2004 - 3 StR 243/04
Nur in Ausnahmefällen kann dies offenbleiben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 169).
- AG Schmallenberg, 01.07.2020 - 5 Ds 105/19 Rn. 24 Gegenwärtig ist auch eine Dauergefahr als ein Zustand, der jederzeit in einen Schaden umzuschlagen droht, ohne dass der Zeitpunkt genau bestimmt werden könnte (AllgA, vgl. BGH 1.12.2005 - 3 StR 243/04, BGHR § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 4; BGH 25.3.2003 - 1 StR 483/02, BGHSt 48, 255 (258 f.); BGH 5.3.1954 - 1 StR 230/53, BGHSt 5, 371 (373); BGH 15.5.1979 - 1 StR 74/79, NJW 1979, 2053 (2054); RG 26.4.1932 - I 1341/31, RGSt 66, 222 (225 f.); RG 11.1.1932 - III 911/31, RGSt 66, 98 (100 f.); RG 12.7.1926 - II 430/26, RGSt 60, 318 (321); RG 23.1.1925 - I 959/24, RGSt 59, 69 (70 f.); LK-StGB/Zieschang Rn. 42; NK-StGB/Neumann Rn. 12; SK-StGB/Rogall Rn. 17; Jescheck/Weigend AT § 44 I 2; Roxin AT 1 § 22/17; zur Gefahrenlage beim "Festsitzen in Krisengebieten" (im Territorium des sog. "Islamischen Staates") Erb GA 2018, 399 (401 ff.); MüKoStGB/Müssig, 4. Aufl. 2020 Rn. 22, StGB § 35 Rn. 22).
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