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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22650
BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24 (https://dejure.org/2024,22650)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2024 - 3 StR 257/24 (https://dejure.org/2024,22650)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2024 - 3 StR 257/24 (https://dejure.org/2024,22650)
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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 34 KCanG; § 2 Abs. 3 StGB
    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von Strafgesetzen (lex mitior; milderes Gesetz)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 68/18

    Beurteilung der nicht geringen Menge bei teilweise zum Weiterverkauf und …

    Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24
    Diese Strafbarkeit entfällt nicht dadurch, dass der Besitzende eine Teilmenge der Betäubungsmittel über den bloßen Besitz hinaus zu Verkaufszwecken bestimmt; denn es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn der Täter statt wegen eines Verbrechens lediglich wegen zweier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BtMG bestraft würde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 StR 68/18, NStZ 2019, 95 Rn. 7;… Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 95/22, NStZ 2023, 507 Rn. 7).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24
    Da die Gesamtwirkstoffmenge des Heroins die Grenze zur nicht geringen Menge von 1, 5 Gramm Heroinhydrochlorid überstieg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162;… vom 5. Dezember 2023 - 2 StR 452/23, juris Rn. 6), ist der Besitz einer nicht geringen Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben.
  • BGH, 12.06.2024 - 1 StR 105/24

    Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis (Bedeutung der gesetzlichen Freigrenzen für …

    Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24
    Dieser durch das Cannabisgesetz vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) mit Wirkung vom 1. April 2024 geschaffene Straftatbestand des § 34 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 4 KCanG ist bei Anwendung eines minder schweren Falles gegenüber dem vom Landgericht angewendeten minder schweren Fall nach § 30a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BtMG günstiger und daher gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO maßgeblich (zu den ansonsten unveränderten Tatbestandsmerkmalen vgl. BT-Drucks. 20/8704 S. 132; allgemein BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24, NStZ-RR 2024, 249 f.; vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24, juris Rn. 16).
  • BGH, 06.05.2024 - 4 StR 5/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Handeltreiben: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24
    Dieser durch das Cannabisgesetz vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) mit Wirkung vom 1. April 2024 geschaffene Straftatbestand des § 34 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 4 KCanG ist bei Anwendung eines minder schweren Falles gegenüber dem vom Landgericht angewendeten minder schweren Fall nach § 30a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BtMG günstiger und daher gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO maßgeblich (zu den ansonsten unveränderten Tatbestandsmerkmalen vgl. BT-Drucks. 20/8704 S. 132; allgemein BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24, NStZ-RR 2024, 249 f.;… vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24, juris Rn. 16).
  • BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Annahme eines minder schweren Falles bei …

    Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24
    Da die Gesamtwirkstoffmenge des Heroins die Grenze zur nicht geringen Menge von 1, 5 Gramm Heroinhydrochlorid überstieg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162; vom 5. Dezember 2023 - 2 StR 452/23, juris Rn. 6), ist der Besitz einer nicht geringen Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben.
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22

    Besitz von Betäubungsmitteln als Auffangtatbestand (einverständliche Erlangung …

    Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24
    Diese Strafbarkeit entfällt nicht dadurch, dass der Besitzende eine Teilmenge der Betäubungsmittel über den bloßen Besitz hinaus zu Verkaufszwecken bestimmt; denn es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn der Täter statt wegen eines Verbrechens lediglich wegen zweier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BtMG bestraft würde (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 StR 68/18, NStZ 2019, 95 Rn. 7; Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 95/22, NStZ 2023, 507 Rn. 7).
  • BGH, 09.07.2024 - 3 StR 220/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …

    Auszug aus BGH, 08.08.2024 - 3 StR 257/24
    Wie das Landgericht im Einzelnen ausgeführt hat, hätte es auf dieselbe Rechtsfolge erkannt, weil bei § 34 KCanG der im Rahmen des § 30a BtMG berücksichtigte Gesichtspunkt entfällt, bei Cannabis handele es sich um eine "weiche Droge" (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 StR 220/24, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24

    Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …

    Denn es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn der - eine weitere Tatvariante verwirklichende - Täter statt wegen eines Verbrechens lediglich wegen zweier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BtMG bestraft würde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2024 - 3 StR 257/24, juris Rn. 7 mwN).
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