Rechtsprechung
| BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung - Urteilsgründe - Tat des Gehilfen - Besonders schwerer Fall - Milderungsmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 595
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
Bejaht der Tatrichter das Vorliegen eines besonders schweren Falles, so hat er bei der Anwendung der Milderungsmöglichkeit nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB für das Revisionsgericht erkennbar zu prüfen, ob er trotz Verwirklichung des Regelbeispieles sich der rechtlichen Möglichkeit bewußt ist, daß er entweder wegen dieses Milderungsgrundes allein oder in Zusammenhang mit anderen Umständen den besonders schweren Fall verneinen und den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG zugrunde legen (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368) oder aber den Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG gemäß §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB mildern kann. - BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
Bejaht der Tatrichter das Vorliegen eines besonders schweren Falles, so hat er bei der Anwendung der Milderungsmöglichkeit nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB für das Revisionsgericht erkennbar zu prüfen, ob er trotz Verwirklichung des Regelbeispieles sich der rechtlichen Möglichkeit bewußt ist, daß er entweder wegen dieses Milderungsgrundes allein oder in Zusammenhang mit anderen Umständen den besonders schweren Fall verneinen und den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG zugrunde legen (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368) oder aber den Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG gemäß §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB mildern kann. - BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2; BGH NStZ 1982, 206).
- BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82
Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2; BGH NStZ 1982, 206). - BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt und es ausgeschlossen ist, daß die Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH NStZ 1983, 326). - BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88
Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung - …
Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90
Bei einer fortgesetzten Handlung ist der Schuldumfang in der Weise zu bestimmen, daß in den Urteilsgründen mitgeteilt wird, wieviele Einzelakte der Angeklagte mindestens begangen hat und mit welcher Menge Rauschgift der Angeklagte zu tun hatte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Schuldumfang 4 = NStE Nr. 21 zu § 267 StPO).
- OLG Frankfurt, 28.10.2016 - 1 Ss 80/16
Grenze der Geringwertigkeit einer Sache
Bejaht der Tatrichter einen besonders schweren Fall trotz des Vorliegens eines vertypten Strafmilderungsgrunds, so müssen seine Darlegungen grundsätzlich erkennen lassen, dass ihm bewusst ist, dass er wegen dieses Milderungsgrundes - allein oder in Zusammenspiel mit anderen Umständen - entweder den besonders schweren Fall verneinen oder aber den Strafrahmen des besonders schweren Falls gemäß § 49 StGB mildern kann (…BGH, Urt. v. 13.08.2009 - 3 StR 224/09, juris [Rn. 13] = BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Sichverschaffen 2; BGH NStZ 1990, 595 [BGH 12.09.1990 - 3 StR 270/90] ). - BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09
Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu …
Bejaht der Tatrichter einen besonders schweren Fall trotz des Vorliegens eines vertypten Strafmilderungsgrunds, so müssen seine Darlegungen dem Revisionsgericht grundsätzlich erkennbar machen, dass er sich bewusst ist, trotz Verwirklichung des Regelbeispieles wegen dieses Milderungsgrundes - allein oder in Zusammenhang mit anderen Umständen - entweder den besonders schweren Fall verneinen oder aber den Strafrahmen des besonders schweren Falls gemäß § 49 StGB mildern zu können (BGH NStZ 1990, 595; StV 1999, 490). - OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung …
Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).Rn. 14 Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit einer Entkräftung der Regelwirkung durch einen vertypten Milderungsgrund (BGH MDR 1993, 202 f. [Schmidt]; BGH MDR 1993, 1151 [Schmidt]) und der Wahlmöglichkeit (BGH [12.09.90] NStZ 1990, 595;… Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 43b) bewusst gewesen ist (SenE v. 14.07.2000 - Ss 295/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 -).
- BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in …
Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Für die Bewertung der Tat eines Gehilfen, insbesondere für die Festlegung des insoweit zugrunde zu legenden Strafrahmens - hier § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG -, kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHSt 29, 239 (244); BGH NStZ 1990, 595). - BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92
Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall - …
Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Beihilfe unter Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat im Rahmen der umfassenden Würdigung und Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht (…vgl. BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlende 1 m.w.N.) als besonders schwerer Fall darstellt (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 12. September 1990 - 3 StR 270/90 und vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91 -, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 15.12.1999 - 4St RR 246/99
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Erwerb zum …
Bejaht der Tatrichter das Vorliegen eines besonders schweren Falles, so hat er bei der Anwendung des Milderungsgrundes nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB für das Revisionsgericht erkennbar zu prüfen, ob er trotz der Verwirklichung des Regelbeispiels sich der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, entweder wegen dieses Milderungsgrundes allein oder im Zusammenhang mit anderen Umständen den besonders schweren Fall zu verneinen und den Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden oder aber den Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG zu mildern (…ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 2 Strafrahmen 7; BGH NStZ 1990, 595 ;… Körner Rn. 1203).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".