Rechtsprechung
| BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Überschreiten der Versuchsschwelle zum Banküberfall bei Vorfahren bis zum Bankeingang ohne Hervorholen der mitgeführten Waffen und Überstreifen der Masken - Begründung eines minderschweren Falles durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Begründung eines minder schweren Falles im Sinne des § 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei Strafmilderungsmöglichkeiten nach § 13 Abs. 2 StGB und § 27 Abs. 2 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Banküberfall
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78
Sie hatten damit subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" noch nicht überschritten (vgl. BGHSt 26, 201, 203). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78
Die knappen Ausführungen der Strafkammer zur Frage des minder schweren Falles im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB (UA S. 29) lassen nicht hinreichend erkennen, ob die Strafkammer sich bewußt gewesen ist, daß auch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit dazu führen kann, einen minder schweren Fall zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen von Banküberfallen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - ordentliche Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; ständige Rechtsprechung). - BGH, 15.07.1975 - 5 StR 339/75
Notwendigkeit der Benennung der Umstände im Urteil, die für den Richter bei der …
Auszug aus BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78
Dabei muß die Aufhebung auch insoweit gemäß § 357 StPO auf den Mittäter F. erstreckt werden, weil die Strafzumessungserwägungen in seinem Fall gleichermaßen rechtsfehlerhaft sind (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juli 1975 - 5 StR 339/75 -).
- BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21 …
vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78). - BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch …
Nach diesen Grundsätzen begeht der zu einem Einbruch entschlossene Täter nicht schon dadurch einen versuchten Diebstahl, daß er mit dem zum Abtransport des Diebesgutes bestimmten Kraftfahrzeug, in welchem sich auch das Einbruchswerkzeug befindet, zum Tatort fährt und das Fahrzeug in der unmittelbaren Nähe des ausersehenen Objekts abstellt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1965 - 1 StR 467/65 - sowie Beschlüsse vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 985, und vom 9. Februar 1982 - 5 StR 792/81 - ferner BGH NStZ 1984, 506 Nr. 3 und StV 1987, 528 f). - BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79
Beginn des Stadiums des Versuchs - Gedeihen der Tatbestandsverwirklichung bis zu …
Nach dieser Verknüpfung subjektiver und objektiver Abgrenzungskriterien wird das Versuchsstadium erreicht, wenn der Täter in seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und Handlungen vornimmt, die im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203/204; BGH NJW 1979, 378 = MDR 1979, 152; BGH, Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - bei Holtz MDR 1978, 985;… Lackner, StGB 12. Aufl. § 22 Anm. 1 b). - BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83
Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an …
Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81; 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81];… BGH GA 1980, 24/25;… Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowie Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78). - BGH, 26.07.1979 - 4 StR 304/79
Annahme einer versuchten räuberischen Erpressung bei Anfertigung einer Anweisung …
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGH, Urteil vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78 (insoweit in BGHSt 28, 346 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78] nicht abgedruckt) und BGH, Beschluß vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - zugrundeliegen.
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