Rechtsprechung
| BGH, 16.08.1978 - 3 StR 292/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minderschwerer Fall durch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (kein gerechter Ausgleich durch § 49 Strafgesetzbuch (StGB) )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 3 StR 292/78
"Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542) kann auch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit dazu führen, einen minder schweren Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen von Banküberfällen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - ordentliche Strafrahmen nicht schuldangemessen ist.
- BGH, 16.07.1980 - 3 StR 232/80
Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit zu außerehelichen sexuellen Handlungen oder …
Sollte es den Regelstrafrahmen des § 178 Abs. 1 StGB angewendet haben, so hat es möglicherweise verkannt, daß schon die erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Annahme eines minderschweren Falles rechtfertigen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1978 - 3 StR 292/78; Beschluß vom 29. August 1979 - 3 StR 287/79 - und Beschluß vom 12. November 1979 - 3 StR 418/79;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 213 Rdn 9). - BGH, 24.01.1979 - 3 StR 514/78
Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Kindesmissbrauchs im Revisionsverfahren - …
Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Urteil vom 29. November 1978 - 3 StR 427/78 - und Beschluß vom 16. August 1978 - 3 StR 292/78 - beide zu § 250 Abs. 2 StGB sowie Beschluß vom 15. Februar 1978 - 3 StR 19/78 - zu § 46 StGB).
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