Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2006 - 3 StR 294/06 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 301 StPO; § 261 StPO; § 27 StGB; § 227 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Revision der Staatsanwaltschaft (Wirkung zugunsten des Angeklagten); gefährliche Gewalthandlung (Tötungsvorsatz; Erörterungsmangel); Körperverletzung mit Todesfolge; Gehilfenvorsatz; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 4 StPO
Beschlussaufhebung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Urteils und teilweise Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht
- Wolters Kluwer
Urteilsaufhebung wegen mangelnder Begründung; Rechtliche Überprüfung des Schuldspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27 Abs. 1 § 212 Abs. 1 § 224
Beihilfe zur versuchten Tötung bzw. gefährlichen Körperverletzung bei bloßem verteidigenden Zur-Seite-Stehen - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08
Tötungsvorsatz (besonders gefährliche Gewalthandlung; sich aufdrängende Prüfung); …
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hatte der Senat dieses Urteil, soweit es die beiden Angeklagten betraf, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. vom 16. November 2006 - 3 StR 294/06). - BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08
Mittäterschaft (subjektiver Tatbestand; Zurechnung fremder …
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. vom 16. November 2006 - 3 StR 294/06).
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