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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3706
BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3706)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - 3 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3706)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - 3 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3706)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 275 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zuständigkeit); Ergänzung der Urteilsgründe (Fristbeginn)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionseinlegungsfrist: Fristbeginn zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StPO, § 267 Abs 4 S 4 StPO, § 275 Abs 1 S 2 StPO
    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionseinlegungsfrist: Fristbeginn zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit einer revisionsrechtlichen Überprüfung aufgrund lediglich abgekürzt vorliegender Urteilsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 4 S. 1
    Unmöglichkeit einer revisionsrechtlichen Überprüfung aufgrund lediglich abgekürzt vorliegender Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionseinlegungsfrist: Fristbeginn zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Peinlich, peinlich - zumindest ergänzen hätte man können…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11
    Sie beginnt regelmäßig unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der die Wiedereinsetzung gewährenden Entscheidung im Falle einer Beschlussfassung durch das zuständige Revisionsgericht mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht, weil nur so gewährleistet ist, dass dem Richter die zur sorgfältigen Absetzung des nicht rechtskräftigen, revisionsgerichtlicher Überprüfung unterliegenden Urteils erforderliche Zeit tatsächlich zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 134/08, BGHSt 52, 349, 352).
  • RG, 24.09.1907 - 1678/07

    Ist der von einem gemäß § 46 Abs. 1 St.P.O. unzuständigen Gericht erlassene …

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11
    Der Senat ist an den Beschluss des Landgerichts vom 1. Juni 2011, ihnen nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, trotz der fehlenden Zuständigkeit des Landgerichts für diese Entscheidung (§ 46 Abs. 1 StPO) und trotz der unzureichenden Begründung der zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses schweigenden Anträge ohne Rücksicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung gebunden (BGH, Beschluss vom 24. August 1978 - 4 StR 400/78; RG, Beschluss vom 24. September 1907 - 1678/07, RGSt 40, 271 ff.).
  • BGH, 24.08.1978 - 4 StR 400/78

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehlerhaftigkeit des vorinstanzlichen …

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11
    Der Senat ist an den Beschluss des Landgerichts vom 1. Juni 2011, ihnen nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, trotz der fehlenden Zuständigkeit des Landgerichts für diese Entscheidung (§ 46 Abs. 1 StPO) und trotz der unzureichenden Begründung der zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses schweigenden Anträge ohne Rücksicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung gebunden (BGH, Beschluss vom 24. August 1978 - 4 StR 400/78; RG, Beschluss vom 24. September 1907 - 1678/07, RGSt 40, 271 ff.).
  • BGH, 01.09.2022 - 4 StR 227/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur: Vorverurteilung, vollständige …

    Obgleich das Landgericht für diese Entscheidung gemäß § 46 Abs. 1 StPO nicht zuständig war, ist sie für das weitere Revisionsverfahren bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 295/11 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 46 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 477/15

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Serienstraftaten (gesonderte Prüfung für …

    An diesen Beschluss ist der Senat trotz der fehlenden Zuständigkeit der Strafkammer für die Entscheidung (§ 46 Abs. 1 StPO) gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 295/11, NStZ-RR 2012, 49 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 46 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2022 - 2 RBs 75/22

    Wiedereinsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Bindung des Beschwerdegerichts an …

    Rn. 14 Das Rechtsbeschwerdegericht ist allerdings an die Entscheidung gebunden, wenn das (insoweit unzuständige) Amtsgericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 49; OLG Hamm BeckRS 2011, 29517;… Cremer in: BeckOK, StPO, 42. Edition 2022, § 46 Rdn. 5).
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