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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11902
BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16 (https://dejure.org/2016,11902)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - 3 StR 3/16 (https://dejure.org/2016,11902)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - 3 StR 3/16 (https://dejure.org/2016,11902)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO; 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses; fehlende Bestimmung über den Maßstab der Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung …

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16
    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge; …

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16
    Es hätte den Angeklagten deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Beurteilung der Verkaufsfälle als Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338 mwN;… Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 3 StR 321/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehung durch das …

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16
    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 15.10.2014 - 3 StR 321/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen vom Teilfreispruch (Erschöpfung des …

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16
    Es hätte den Angeklagten deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Beurteilung der Verkaufsfälle als Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338 mwN; Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 3 StR 321/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.05.2017 - 5 StR 135/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebener Teilfreispruch (Erschöpfung des …

    Es hätte den Angeklagten deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Bewertung der Betäubungsmittelverkäufe als ein einheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen (Bewertungseinheit) teilweise freisprechen müssen (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338; Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 3/16 mwN).
  • BGH, 15.10.2024 - 1 StR 330/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Das Landgericht hätte daher den Angeklagten, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, teilweise freisprechen müssen (vgl. zum Mitangeklagten A. UA S. 37 f. und im Übrigen BGH…, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 25;… Beschlüsse vom 30. Mai 2017 - 5 StR 135/17 Rn. 2 und vom 19. April 2016 - 3 StR 3/16 Rn. 2; jeweils mwN).
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