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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2018 - 3 StR 302/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27883
BGH, 09.08.2018 - 3 StR 302/18 (https://dejure.org/2018,27883)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2018 - 3 StR 302/18 (https://dejure.org/2018,27883)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2018 - 3 StR 302/18 (https://dejure.org/2018,27883)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB
    Keine Einziehungsanordnung bei fehlender wirtschaftlicher Verfügungsgewalt über Bargeld

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 73 StGB, §§ 73, 73c StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Beihilfe zum Diebstahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73
    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Beihilfe zum Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 09.08.2018 - 3 StR 302/18
    Soweit das Landgericht über diesen Betrag hinaus die Wertersatzeinziehung in Höhe von weiteren 2.000 EUR angeordnet hat, die allein die Mitangeklagte L. mit der bei der Tat entwendeten Bankkarte des Geschädigten am Geldautomaten abhob und anschließend vollständig für sich verbrauchte, liegen die Voraussetzungen des § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB nicht vor, weil der Angeklagte an diesem Geld zu keinem Zeitpunkt wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt erlangte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren …

    Auszug aus BGH, 09.08.2018 - 3 StR 302/18
    Da der Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.000 EUR entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Denn der Angeklagte erlangte in keiner Phase des Tatablaufs die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über das Diebesgut (…vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, juris Rn. 8 und vom 9. August 2018 - 3 StR 302/18, juris Rn. 2;… Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8 mwN).

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2018 - 3 StR 302/18, juris Rn. 2 mwN) die Einziehung des Wertes von Taterträgen auf 10.000 Euro beschränken.

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