Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2005 - 3 StR 303/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Vermeidung moralisierender oder persönliches Engagement vermittelnder Formulierungen); Doppelverwertungsverbot - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Strafzumessung; Doppelverwertung von Qualifikationsmerkmalen der abgeurteilten Straftat; Anlasten fehlender Reue bei Bestreiten der Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 § 46 Abs. 3
Strafschärfende Berücksichtigung der "erschreckenden Aggressionstat" und "massiven Tatausführung" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86
Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der …
Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 3 StR 303/05
Vielmehr kommt es bei der Strafzumessung darauf an, nicht allgemeine und wenig aussagekräftige Qualifizierungen anzustellen, sondern die Strafzumessungstatsachen im Sinne des § 46 Abs. 2 StGB konkret herauszuarbeiten, die das Geschehen, orientiert am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts (vgl. BGH wistra 1987, 27), milder oder schwerer erscheinen lassen.
- BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20
Grundsätze der Strafzumessung (gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen …
b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405). - BGH, 07.11.2007 - 5 StR 477/07
Strafschärfung bei legitimem Verteidigungsverhalten (mangelnde Reue; innerer …
Daher konnte er keine Reue bekunden, ohne seine Verteidigungsposition aufzugeben (BGH NStZ 2006, 96).
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