Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 15 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB; § 306 StGB; § 306a StGB; § 306c StGB
Anforderungen an die Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Anstiftung zum Inbrandsetzen eines bewohnten Gebäudes (Wissenselement; Willenselement; Gesamtbetrachtung; Naheliegen des Vorsatzes bei in hohem Maße lebensgefährlichen Handlungen; vorsatzkritisches ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anstiftung zur Brandstiftung: Bedingter Tötungsvorsatz des Anstifters; Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 StGB, § 26 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 222 StGB
Anstiftung zur Brandstiftung: Bedingter Tötungsvorsatz des Anstifters; Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht - ra.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bedingter Tötungsvorsatz bei Brandstiftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Brandstiftung mit Todesfolge - und die Strafzumessung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die das Leben Dritter in hohem Maße gefährdende Tat - und der bedingte Tötungsvorsatz
Verfahrensgang
- LG Verden, 19.10.2016 - 20 Ss 9/17
- BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1411
- NStZ-RR 2018, 150
- NZM 2018, 283
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft, durch tatsächliche Feststellungen belegt und in eine individuelle Gesamtschau einbezogen und bewertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11
Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten, …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft, durch tatsächliche Feststellungen belegt und in eine individuelle Gesamtschau einbezogen und bewertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive; …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Begeht der Täter eine das Leben Dritter in hohem Maße gefährdende Tat oder veranlasst er - wie hier - eine solche, so liegt es - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände des Einzelfalls - nahe, dass er den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Tuns erkennt und, da er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, den Todeserfolg auch billigend in Kauf nimmt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208 mwN).
- BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12
Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft, durch tatsächliche Feststellungen belegt und in eine individuelle Gesamtschau einbezogen und bewertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung); …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft, durch tatsächliche Feststellungen belegt und in eine individuelle Gesamtschau einbezogen und bewertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung; …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft, durch tatsächliche Feststellungen belegt und in eine individuelle Gesamtschau einbezogen und bewertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass ein Fall mittelbarer Täterschaft des Angeklagten in Betracht kommt, soweit der frühere Mitangeklagte B. aufgrund der Täuschung des Angeklagten von einer Entwidmung des Gebäudes zu Wohnzwecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 395 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/84, NStZ 1984, 455) durch den einzigen ihm bekannten Bewohner ausging. - BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Das Revisionsgericht hat indes zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, juris Rn. 3). - BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden …
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Das Revisionsgericht hat indes zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5;… vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, juris Rn. 3). - BGH, 04.07.1984 - 3 StR 134/84
Brand - Hotelgebäude - Schwere Brandstiftung
Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass ein Fall mittelbarer Täterschaft des Angeklagten in Betracht kommt, soweit der frühere Mitangeklagte B. aufgrund der Täuschung des Angeklagten von einer Entwidmung des Gebäudes zu Wohnzwecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 395 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/84, NStZ 1984, 455) durch den einzigen ihm bekannten Bewohner ausging.
- BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23
Besonders schwere räuberische Erpressung (Waffe: Unterscheidung zwischen …
Das Revisionsgericht hat indes zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist oder mit den Denkgesetzen bzw. gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 315/17, NJW 2018, 1411, 1412). - BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer …
Dass sich die Strafkammer von solchen einen Symptomwert der Tat belegenden tatsächlichen Umständen nicht überzeugt hat, ist nach dem eingeschränkten Maßstab der auf die Sachrüge veranlassten Nachprüfung der Beweiswürdigung (…s. etwa BGH, Urteile vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13, juris Rn. 6;… vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16, juris Rn. 28; vom 16. November 2017 - 3 StR 315/17, NJW 2018, 1411 Rn. 5) nicht zu beanstanden. - BGH, 02.05.2018 - 3 StR 39/18
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen …
Das Revisionsgericht hat indes zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist oder mit den Denkgesetzen bzw. gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 315/17, NJW 2018, 1411, 1412). - LG Stade, 05.05.2023 - 105 KLs 10/22
Jugendstrafe wegen Todschlags; Strenger Maßstab bei der Prüfung des minder …
Begeht der Täter eine das Leben Dritter in hohem Maße gefährdende Tat, so liegt es - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände des Einzelfalls - nahe, dass er den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Tuns erkennt und, da er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, den Todeserfolg auch billigend in Kauf nimmt (st. Rspr.; vgl. Urteil des BGH vom 16.11.2017, 3 StR 315/17; vgl. Urteil des BGH vom 01.12.2011, 5 StR 360/11). - LG Stade, 30.05.2024 - 100 Ks 2/24
Versuchter Mord; Heimtücke; schlafendes Opfer; Fehlschlag; bedingter …
Begeht der Täter eine das Leben Dritter in hohem Maße gefährdende Tat, so liegt es - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände des Einzelfalls - nahe, dass er den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Tuns erkennt und, da er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, den Todeserfolg auch billigend in Kauf nimmt (st. Rspr.; vgl. Urteil des BGH vom 16.11.2017, 3 StR 315/17).
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