Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2024 - 3 StR 317/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 34 KCanG; § 2 Abs. 3 StGB
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; Besitz von Cannabis; zeitliche Geltung von Strafgesetzen (lex mitior; milderes Gesetz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 4 KCanG, § 29a BtMG, § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.01.2024 - 16 KLs 7/23
- BGH, 11.09.2024 - 3 StR 317/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.2024 - 3 StR 159/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 3 StR 317/24
Die nach Urteilsverkündung durch das Cannabisgesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109) mit Wirkung vom 1. April 2024 geschaffenen Straftatbestände des § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 4 KCanG sind, selbst unter Berücksichtigung des Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall nach § 34 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 4 KCanG, gegenüber § 29a BtMG günstiger und daher gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO in Bezug auf das Cannabis maßgeblich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24, juris Rn. 4). - BGH, 09.07.2024 - 3 StR 220/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 3 StR 317/24
Danach ist der Strafausspruch aufzuheben; denn ungeachtet des weiterhin - für das Kokain - anwendbaren § 29a BtMG und dem bei § 34 KCanG wegfallenden Milderungsgrund der "weichen Droge" (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 StR 220/24, juris Rn. 8 mwN) ist angesichts des nunmehr geringeren Schuldgehalts in Bezug auf den Umgang mit Cannabis und der erheblichen Menge im Verhältnis zum Kokain nicht auszuschließen, dass das Landgericht die Strafe niedriger bemessen hätte.
- BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
Hingegen besteht zwischen dem Handeltreiben mit Cannabis und einem strafbaren Besitz der Eigenkonsummenge Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2024 - 6 StR 299/24, juris Rn. 6; vom 11. September 2024 - 3 StR 317/24, juris Rn. 3;… vom 10. September 2024 - 5 StR 303/24, juris Rn. 5; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82 f. (zum BtMG)).
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