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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36262
BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22 (https://dejure.org/2022,36262)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2022 - 3 StR 318/22 (https://dejure.org/2022,36262)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2022 - 3 StR 318/22 (https://dejure.org/2022,36262)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 32b Abs. 3 StPO; § 32d Satz 2 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO; § 341 StPO
    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden: verteidigter Angeklagter; psychische Erkrankung)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
    Auch derjenige, der seinen Verteidiger nicht eindeutig mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragt (was er auch vortragen muss, BGH NStZ-RR 2015, 145), handelt schuldhaft (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1989 - 4 StR 537/89, BeckRS 1989, 31104670; Beschl. v. 26. April 2006 - 1 StR 154/06, BeckRS 2006, 06243).
  • BGH, 10.01.2017 - 1 StR 533/16

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Verschulden der Säumnis: krankhafte …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
    Unverschuldete Säumnis kommt bei derartigen Erkrankungen regelmäßig nur dann in Betracht, wenn sie mit Verhandlungsunfähigkeit einhergehen (vgl. BGH, Beschl. vom 10. Januar 2017 - 1 StR 533/16, BeckRS 2017, 101567;… Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 44 Rn. 12a).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12, BeckRS 2012, 17195 und v. 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13, BeckRS 2013, 11674).
  • BGH, 26.04.2006 - 1 StR 154/06

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
    Auch derjenige, der seinen Verteidiger nicht eindeutig mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragt (was er auch vortragen muss, BGH NStZ-RR 2015, 145), handelt schuldhaft (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1989 - 4 StR 537/89, BeckRS 1989, 31104670; Beschl. v. 26. April 2006 - 1 StR 154/06, BeckRS 2006, 06243).
  • BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Angabe …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12, BeckRS 2012, 17195 und v. 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13, BeckRS 2013, 11674).
  • BGH, 05.12.1989 - 4 StR 537/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei unverschuldeter Fristversäumung - …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
    Auch derjenige, der seinen Verteidiger nicht eindeutig mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragt (was er auch vortragen muss, BGH NStZ-RR 2015, 145), handelt schuldhaft (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1989 - 4 StR 537/89, BeckRS 1989, 31104670; Beschl. v. 26. April 2006 - 1 StR 154/06, BeckRS 2006, 06243).
  • BayObLG, 06.05.2024 - 203 StRR 111/24

    Unmutskommentar im Internet - Freispruch bestätigt

    Für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gilt hingegen eine hiervon abweichende Regelung, die in § 32b Abs. 3 StPO normiert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2022 - 3 StR 318/22, juris, Rn. 5) und welche - mangels elektronischer Aktenführung - vorliegend keine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Revisionseinlegungsschrift vorsieht.
  • BGH, 08.04.2025 - 4 StR 485/24

    Verwerfung einer sofortigen Beschwerde als unzulässig; Verwerfung eines …

    Hiernach hat der Antragsteller alle zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist, genau darzutun und glaubhaft zu machen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 519/18 Rn. 4), wobei es sich um Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wiedereinsetzungsantrags handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 3 StR 318/22 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 30.07.2024 - AnwSt (B) 1/24
    Darüber hinaus hat der Rechtsbeistand (fristgerechten) Vortrag dazu unterlassen, dass und weshalb er auch den ihn in der Berufungshauptverhandlung vertretenden Verteidiger nicht mit der Durchführung des Rechtsmittels beauftragen konnte (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 3 StR 318/22, juris Rn. 6 mwN).
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