Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79 (S) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begriff des "bestellten Verteidigers" im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines weiteren Verteidigers im Fall der Vertretung des Angeklagten durch bereits drei Wahlverteidiger - Folgen eines offensichtlichen Schreibversehens im ...
- Wolters Kluwer
Unterstützung der kriminellen Vereinigung "Rote Armee Fraktion" ("RAF") - Einschränkungen bei Verurteilungen nach dem Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich - Umfang der Auslieferungsbewilligung - Definition von "Unterstützung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugEGMR, 25.09.1992 - 13611/88
Klaus Croissant
BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79Klaus Croissant
Klaus Croissant
Verfahrensgang
- BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79 (S)
- EKMR, 08.12.1989 - 13611/88
- EGMR, 25.09.1992 - 13611/88
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78).Diese Voraussetzungen sind nicht schon bei Handlungen gegeben, die zugleich Haftgrund sind und dem Täter durch seine Inhaftierung Nachteile bringen (BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70].
- BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77, vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S); vgl. auch BGH NJV 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).Der Strafausspruch wird schließlich nicht dadurch gefährdet, daß das Landgericht den Gesichtspunkt der Generalprävention, der allerdings innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe Berücksichtigung finden kann (zuletzt BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] m.w.Nachw.) nicht ausdrücklich angesprochen hat.
- BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Die Anrechnung der Untersuchungshaft ist der vom Gesetz gewollte Regelfall (BGHSt 28, 29, 30) [BGH 03.05.1978 - 3 StR 143/78 S].
- BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78
Annahme einer ausbeuterischen Zuhälterei - Abgrenzung zwischen freier Ausübung …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78). - BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78
Voraussetzungen für die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78). - BGH, 17.01.1978 - 5 StR 801/77
Nichtanrechnung einer Untersuchungshaft auf eine Strafe wegen Bestimmung von …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78). - BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
Zulässiges Verteidigerhandeln
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Darauf, ob der Vereinigung durch die Weiterleitung von Schriftstücken im Rahmen des vom Angeklagten mitbetriebenen Informationssystems meßbarer Nutzen entstanden ist, kommt es nicht an [BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79 (S), zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.Nachw.]. - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77, vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S); vgl. auch BGH NJV 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]). - BGH, 02.08.1978 - StB 171/78
Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Die Strafkammer hat die Voraussetzungen des § 70 StGB ohne Rechtsfehler bejaht (vgl. dazu BGHSt 28, 84, 85) [BGH 02.08.1978 - StB 171/78]. - BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane - …
Auszug aus BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Die Mängel sind jedenfalls dadurch geheilt worden [vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) m.w.Nachw.], daß der Vorsitzende der Strafkammer den Verfahrensgegenstand in einem eingehenden rechtlichen Hinweis für alle Verfahrensbeteiligten eindeutig präzisiert hat. - BGH, 15.06.1976 - 4 StR 239/76
Revisibilität einer milden Strafe bei erheblichem Überwiegen der …
- BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77
Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe - …
- BGH, 28.06.1978 - 3 StR 199/78
Beanstandung der Straffestsetzung des Tatrichters mit der Sachrüge durch das …
- BGH, 13.06.1979 - 3 StR 127/79
Revision wegen fehlerhafter Strafzumessung bei Wahl eines falschen Strafrahmens …
- BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
Hans-Christian Ströbele
Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht festgestellt, daß inhaftierte Mitglieder der "RAF" spätestens Ende April 1973 in der Haft eine neue kriminelle Vereinigung gebildet haben [vgl. BGHSt 27, 325; BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S); OLG Hamburg JZ 1979, 275].Darauf, ob der Vereinigung durch die Einrichtung des Informationssystems und die Weiterleitung von Gegenständen in diesem letztlich meßbarer Nutzen entstanden ist, kommt es nicht an [BGHSt 29, 99, 101; BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S)].
Das Aktionsprogramm diente nicht der Verteidigung, sondern der Organisierung eines revolutionären Gefängnisprogramms [UA S. 84, 362; vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S)].
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20
Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer …
Anderes gilt indessen in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Richter nach § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung in jedem Falle nach seinem Ermessen zu bestimmen hat; in dieser Konstellation ist die Anrechnungsanordnung nach § 51 Abs. 3 StGB im Urteil ausdrücklich auszusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1982 - 3 StR 56/82, NStZ 1982, 326;… vom 17. Februar 2015 - 3 StR 505/14, juris Rn. 5; Urteile vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79, juris Rn.17;… vom 11. Juli 1985 - 4 StR 293/85, juris Rn. 5;… SKStGB/Wolters, 9. Aufl., § 51 Rn. 25;… LK/Schneider, 13. Aufl., § 51 Rn. 39 f.;… MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 51 Rn. 46 ff.;… SSWStGB/Eschelbach, 5. Aufl. § 51 Rn. 16;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 51 Rn. 16 jew. mwN). - BGH, 17.03.2026 - 6 StR 359/25
Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue rechtskräftig
Rn. 14 e) In Betracht kommt daher jedes Verhalten des Täters, das nicht seiner Verteidigung dient und das entweder gerade auf die Verlängerung der Untersuchungshaft abzielt oder - wie hier - den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen böswillig oder absichtlich zu verschleppen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1990 - 4 StR 122/90, NJW 1990, 2698, 2699; vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79; vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70, BGHSt 23, 307 f.; Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 227/19, NStZ-RR 2020, 135; vom 23. Februar 1999 - 4 StR 49/99, NStZ 1999, 347 f.; vom 14. Februar 1979 - 4 StR 34/79; vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78; vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77).
- BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83
Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder - …
Diese Voraussetzungen liegen bei einem Verteidiger vor, der inhaftierten Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung beim Aufbau und Betrieb eines von den Gefangenen betriebenen Informationssystems hilft, das der Fortsetzung der kriminellen Bestrebungen der Organisation dient (Senatsurteile vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S) - und vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) = NJW 1982, 2508, 2510, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht abgedruckt). - BGH, 21.04.1980 - AnwZ (B) 1/80
Rechtsmittel
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Antragsteller zur Stützung seiner Auffassung genannte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 78/17) unmittelbar anwendbar ist oder, wie der Antragsgegner meint, noch der Umsetzung in innerstaatliches Recht bedarf [offengelassen in BGH, Beschluß vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S)].In dem Strafverfahren sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem auf die Revision des Antragstellers ergangenen Urteil vom 14. November 1979 [3 StR 323/79 (S)] zutreffend dargelegt hat, die Beschränkungen der Auslieferungsbewilligung beachtet worden.
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 12/82
Notar - Notaramt - Anforderung - Eignung - Bestellung - Verfassungstreue - …
Er hat sich straffrei gehalten, obwohl er insoweit gerade als Strafverteidiger in einschlägigen Strafverfahren besonderen Gefahren ausgesetzt gewesen sein mag, in solche Delikte verstrickt zu werden (vgl. etwa die Fälle BGHSt 29, 99; BGH Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 S; Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 S = MDR 1982, 507). - BGH, 17.03.1981 - 3 StR 39/81
Versagung der Genehmigung zur Wahl eines niederländischen Anwalts - …
§ 138 Abs. 1 StPO ist durch die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (abgedruckt bei Schneider, Anwaltsrecht im EG-Raum, S. 106 ff) nicht berührt worden; denn diese richtete sich an die Mitgliedstaaten der EG (Art. 9 der Richtlinien; vgl. dazu Art. 189 Abs. 3 EWGV) und bedurfte deshalb - dies hatte der Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1979 [3 StR 323/79 (S), bei Holtz MDR 1980, 274] noch offengelassen - der Umsetzung in deutsches Recht (…vgl. BT-Drucks. 8/3181, S. 7 und 8/4284, Vorbl.), um Wirkungen für die Stellung von Rechtsanwälten aus anderen Mitgliedstaaten der EG gegenüber deutschen Gerichten entfalten zu können.
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