Rechtsprechung
| BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20 |
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§ 66 StGB
Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; eingeschliffener innerer Zustand; erhebliche Straftaten; Deliktskatalog; Gesamtwürdigung; Beschränkung der Revision auf das Unterlassen der Anordnung der Sicherungsverwahrung) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 62 StGB
- Wolters Kluwer
Revision der Staatsanwaltschaft wegen einer unterbliebenen Anordnung der Sicherungsverwahrung des als willensschwach und mit einem Hang zur Gewalt tendierenden Angeklagten in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision der Staatsanwaltschaft wegen einer unterbliebenen Anordnung der Sicherungsverwahrung des als willensschwach und mit einem Hang zur Gewalt tendierenden Angeklagten in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
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Revision der Staatsanwaltschaft wegen einer unterbliebenen Anordnung der Sicherungsverwahrung des als willensschwach und mit einem Hang zur Gewalt tendierenden Angeklagten in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 09.04.2020 - 8011 Js 28424/19
- BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Etwas Anderes ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatgericht die Höhe der Strafe von der unterbliebenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abhängig macht und damit Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang setzt (vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 3;… vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 2).Das Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Urteile vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 20; vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 6).
Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10 mwN;… vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 18).
Als erhebliche Straftaten kommen danach vornehmlich solche in Betracht, die in den Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c StGB fallen und die im konkreten Fall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden wären, wobei dieser Gesichtspunkt allein zur Annahme der Erheblichkeit allerdings nicht ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. November 2002 - 5 StR 334/02, NStZ-RR 2003, 73, 74).
Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich", welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise" oder "vor allem" zu verstehen ist, zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10;… vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 17).
- BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17
Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (…BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10 mwN; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 18).Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich", welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise" oder "vor allem" zu verstehen ist, zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (…vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 17).
Zudem ist im Bereich der mittleren Kriminalität dem Tatgericht, das allein in der Lage ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur dann beanstandet werden, wenn das Tatgericht nicht alle für die Gesamtwürdigung bedeutsamen Umstände gewürdigt hat oder das Ergebnis seiner Würdigung den Rahmen des noch Vertretbaren sprengt (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84 Rn. 13; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 18).
- BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Etwas Anderes ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatgericht die Höhe der Strafe von der unterbliebenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abhängig macht und damit Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang setzt (vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340;… vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 3;… vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 2).a) Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird bei der Prüfung der Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung oder des Vorbehalts einer solchen stärker zwischen dem Hang des Angeklagten und seiner Gefährlichkeit zu differenzieren und näher in den Blick zu nehmen haben, ob zwischen den abgeurteilten Taten (Anlasstaten) und der Tat, die Gegenstand der Vorverurteilung im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB war (Symptomtat), ein symptomatischer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 218 f.).
- BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Das Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 20;… vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 6). - BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18
Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Zudem ist im Bereich der mittleren Kriminalität dem Tatgericht, das allein in der Lage ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur dann beanstandet werden, wenn das Tatgericht nicht alle für die Gesamtwürdigung bedeutsamen Umstände gewürdigt hat oder das Ergebnis seiner Würdigung den Rahmen des noch Vertretbaren sprengt (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84 Rn. 13;… vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 8 Rn. 18). - BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Etwas Anderes ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatgericht die Höhe der Strafe von der unterbliebenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abhängig macht und damit Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang setzt (vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340;… vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 3; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 2). - BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Zutreffend hat der Vertreter der Nebenklägerin darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB dem Tatgericht ein Entschließungsermessen eröffnet, wenn ihre formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 28.11.2002 - 5 StR 334/02
Fehlerhaft begründete Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung (erhebliche …
Auszug aus BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Als erhebliche Straftaten kommen danach vornehmlich solche in Betracht, die in den Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c StGB fallen und die im konkreten Fall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden wären, wobei dieser Gesichtspunkt allein zur Annahme der Erheblichkeit allerdings nicht ausreicht (vgl. BGH…, Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. November 2002 - 5 StR 334/02, NStZ-RR 2003, 73, 74).
- BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Darstellung in …
Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, dass (auch) eine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung der Maßregel wirksam gewesen wäre, weil die Urteilsgründe weder einen inneren Zusammenhang zwischen der verhängten Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und der Nichtanordnung der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11;… Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19 Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306) herstellen noch aus § 5 Abs. 3 JGG, der nur die Maßregelanordnung nach § 63 und § 64 StGB erfasst, ein normativer Zusammenhang zwischen Strafausspruch und unterbliebener Maßregelanordnung abzuleiten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 2 mwN).Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, dass (auch) eine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung der Maßregel wirksam gewesen wäre, weil die Urteilsgründe weder einen inneren Zusammenhang zwischen der verhängten Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und der Nichtanordnung der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11;… Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19 Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306) herstellen noch aus § 5 Abs. 3 JGG, der nur die Maßregelanordnung nach § 63 und § 64 StGB erfasst, ein normativer Zusammenhang zwischen Strafausspruch und unterbliebener Maßregelanordnung abzuleiten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 2 mwN).
Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, dass (auch) eine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung der Maßregel wirksam gewesen wäre, weil die Urteilsgründe weder einen inneren Zusammenhang zwischen der verhängten Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und der Nichtanordnung der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11;… Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19 Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306) herstellen noch aus § 5 Abs. 3 JGG, der nur die Maßregelanordnung nach § 63 und § 64 StGB erfasst, ein normativer Zusammenhang zwischen Strafausspruch und unterbliebener Maßregelanordnung abzuleiten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 2 mwN).
- LG Frankfurt/Main, 06.12.2022 - 8 KLs 3/22 Hangtäter ist dabei derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (BGH, Urteil vom 09. September 2021, Az. 3 StR 327/20).
Zur Beurteilung des Vorliegens eines solchen Hanges sind dabei unter sorgfältiger Gesamtwürdigung alle für die Beurteilung des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06. Mai 2021, Az. 3 StR 350/20; ders., Urteil vom 29. November 2018, Az. 3 StR 300/18; ders., Urteil vom 09. September 2021, Az. 3 StR 327/20).
Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2018, Az. 3 StR 300/18 m.w.N.; ders., Urteil vom 24. Mai 2018, Az. 4 StR 643/17; ders., Urteil vom 09. September 2021, Az. 3 StR 327/20).
Als erhebliche Straftaten kommen demnach solche in Betracht, die in den Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a- c StGB fallen und die im konkreten Fall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden wären, wobei dieser Gesichtspunkt allein zur Annahme der Erheblichkeit allerdings nicht ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2018, Az. 3 StR 300/18; ders., Beschluss vom 28. November 2002, Az. 5 StR 334/02; ders., Urteil vom 09. September 2021, Az. 3 StR 327/20).
Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer, womit Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2018, Az. 3 StR 300/18; ders., Urteil vom 24. Mai 2018, Az. 4 StR 643/17; ders., Urteil vom 09. September 2021, Az. 3 StR 327/20).
Zudem ist dem Tatgericht im Bereich der mittleren Kriminalität ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019, Az. 4 StR 478/18; ders., Urteil vom 24. Mai 2018, Az. 4 StR 643/17; ders., Urteil vom 09. September 2021, Az. 3 StR 327/20).
- BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Weisung: hinreichend …
Die mit der Revisionsbegründung erklärte Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung ist, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, wirksam (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11).Dabei kann aber kein genereller Maßstab angelegt werden, sondern es bedarf stets der Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. zum Ganzen nur BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20;… Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84 Rn. 13; jew. mwN).
- BGH, 23.01.2025 - 3 StR 351/24
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Abgrenzung der …
Denn der Grundsatz, dass zwischen Strafe und Maßregel keine Wechselwirkung besteht, gilt nicht, wenn das Tatgericht beide Rechtsfolgen in einen inneren, ihre getrennte Prüfung ausschließenden Zusammenhang gesetzt hat (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340;… vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19, juris Rn. 24; vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20, juris Rn. 11, jeweils mwN). - BGH, 12.09.2024 - 4 StR 23/24
Schwerer Raub (besonders schwerer Raub: Verwirklichung in der Phase zwischen …
a) Die Beschränkung ist allerdings wirksam, soweit der Schuld- und der Strafausspruch sowie die Einziehungsanordnung vom Rechtsmittelangriff ausgenommen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 168/23 Rn. 17; Urteil vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22; Urteil vom 30. September 2021 - 5 StR 161/21; Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20; jew. mwN). - BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23
Sicherungsverwahrung (Hangtaten; Gefährlichkeitsprognose; Betäubungsmitteldelikte …
Die Revision ist wirksam auf die Nichtverhängung von Sicherungsverwahrung beschränkt (vgl. nur BGH, Urteile vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 161/21; vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - 5 St 2/25
Mord aus islamistischen Motiven und mitgliedschaftliche Beteiligung an der …
Rn. 413 Das Vorliegen eines solchen Hangs ist unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20, juris Rn. 13). - BGH, 10.05.2022 - 4 StR 99/22
Strafzumessung (Sicherungsverwahrung: kein Strafzumessungsgrund, Zweck der …
Daraus ergibt sich, dass zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11;… Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19 Rn. 24;… Urteil vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 12;… Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17 Rn. 13; jew. zur Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung). - LG Stade, 09.01.2023 - 105 KLs 6/22
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verurteilung wegen schweren sexuellen …
Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet ebenso wie bei demjenigen, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. Urteil des BGH vom 09.09.2021, 3 StR 327/20). - BGH, 18.12.2025 - 4 StR 325/25
Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen den Tathandlungen des Herstellens und …
Kriterien hierfür ergeben sich zunächst aus den gesetzgeberischen Wertungen, die maßgeblich für die Normierung der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 14; Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84, 85). - BGH, 26.02.2026 - 4 StR 434/25
Schwerer sexueller Missbrauch der dreijährigen Tochter durch den Vater als Täter; …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 2/23
Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus politischen und …
- LG Bonn, 28.11.2024 - 50 KLs 9/24
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