Rechtsprechung
| BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 1 / Abs. 3 Nr. 1 StGB
Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei untergeordneten Unterstützungshandlungen; fehlende Feststellungen zu konkreten Einnahmequellen bei der Annahme von gewerbsmäßigem Handeln; keine Mittäterschaft nach Beendigung der Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 257, 259 ff., 261 StGB
- Wolters Kluwer
Mittäterschaftliche Beteiligung mehrerer Personen an einer Straftat; Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2
Mittäterschaftliche Beteiligung mehrerer Personen an einer Straftat; Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betrug - und die Mittäter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betrug - und die Gewerbsmäßigkeit
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei …
Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17
Ob danach Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26). - BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14
Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige …
Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17
bb) Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341, 343 mwN). - BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02
Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum); …
Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17
Ob danach Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
- BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit; …
Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17
Es genügt insoweit, dass die Taten mittelbar als Einnahmequelle dienen (BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, StraFo 2017, 122, 123 mwN). - BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
Keine sukzessive Mittäterschaft bei bereits beendeten …
Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17
Nach Beendigung der Tat kommt jedoch auch eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135). - BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16
Vermögensschaden bei Einreichung ungedeckter Schecks (Zugriffsmöglichkeit des …
Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17
Mit der Abhebung des Geldes war der Betrug aber nicht nur vollendet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 52/16, wistra 2016, 442), sondern auch - da die Tatbeute damit endgültig gesichert war - beendet.
- BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat …
Eine Mittäterschaft scheidet nach Tatbeendigung aus (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 344/17, juris Rn. 13). - OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20
Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer …
Ob danach Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.2017 - 3 StR 344/17, BeckRS 2017, 143439 Rn. 9). - BGH, 05.03.2019 - 3 StR 413/18
Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar …
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen will (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 344/17, juris Rn. 11). - OLG München, 30.07.2025 - 6 St 6/23
Bestechung von Mandatsträgern, Stimmenkauf, Lobbytätigkeit, Unrechtsvereinbarung, …
Ausschlaggebend sind dabei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH Beschluss vom 19.08.2025, Az: 3 StR 187/25, zitiert über juris, Rdn. 5;… Beschluss vom 10.12.2024, Az: 3 StR 508/24, zitiert über juris, Rdn. 6…, Beschluss vom 12.08.2021, Az: 3 StR 441/20, zitiert über juris, Rdn. 50…, Beschluss vom 06.08.2019, Az: 3 StR 189/19, zitiert über juris, Rdn. 5, Beschluss vom 28.11.2017, Az: 3 StR 344/17, zitiert über juris, Rdn. 9). - LG Aurich, 11.11.2020 - 15 KLs 3/17 Liegt ein derartiges Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (BGH, Beschl. v. 28.11.2017, 3 StR 344/17, bei juris Rn. 11).
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