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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2259
BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54 (https://dejure.org/1954,2259)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1954 - 3 StR 357/54 (https://dejure.org/1954,2259)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1954 - 3 StR 357/54 (https://dejure.org/1954,2259)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Nun tritt zwar Fahruntüchtigkeit mit Sicherheit erst bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1, 5 Promille ein, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. November 1953 (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]) näher dargelegt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Entscheidung, daß sich der Angeklagte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine sorgfältige Abwägung der Gesamtumstände voraus - Dabei sind neben der eigentlichen Tat vor allem die Persönlichkeit des Täters und sein bisheriges Fahrverhalten zu berücksichtigen (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] [176]).

    Sollte das Landgericht in der neuen Verhandlung wieder die Fahrerlaubnis entziehen, dann wird es die Fassung des Urteilssatzes mit dem Wortlaut des Gesetzes in Einklang zu bringen haben (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] [177], 179 [183], sowie BGH 2 StR 301/53 vom 30. April 1954 in VRS 6, 440 [444]).

  • BGH, 24.06.1954 - 4 StR 159/54
    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Sie wurde nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Fahrgäste in Kenntnis des Alkoholgenusses des Beschwerdeführers an der Fahrt teilgenommen haben (BGH 4 StR 159/54 vom 24. Juni 1954 in VRS 7, 117).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Die Herbeiführung einer Gemeingefahr im Sinne der §§ 315 a Abs. 1, 315 Abs. 3 StGB hat das Schwurgericht ohne Rechtsirrtum in der Gefährdung der von dem Angeklagten in seinem Lastkraftwagen mitgenommenen Zechfreunde gesehen (BGHSt 6, 100).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Fehlerhaft war es überdies, daß das Schwurgericht die Verkehrsübertretung in den Schuldspruch aufgenommen hat, obwohl § 49 StVO n.F. nur noch die Natur einer Hilfsvorschrift hat und Übertretungen der StVO daher mir noch dann mitabzuurteilen sind, wenn die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (BGHSt 6, 25).
  • BGH, 20.02.1953 - 2 StR 729/52
    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Dieses Verhalten erfüllte, ebenso wie das vorausgegangene, den Tatbestand des § 113 StGB, der als Sondervorschrift dem des § 114 StGB vorgeht (BGH 2 StR 390/51 vom 19. Oktober 1951 in VRS 4, 44) - § 114 StGB konnte daher nicht zur Anwendung kommen (BGH 2 StR 729/52 vom 20. Februar 1953 in VRS 5, 198).
  • BGH, 07.01.1954 - 4 StR 655/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Hier bedarf es daher der Feststellung zusätzlicher Beweisumstände, die den Schluß rechtfertigen, daß die an sich gegebene Verminderung der Reaktionsfähigkeit einen Grad erreicht hat, die den Angeklagten außer Stande setzte, sein Kraftfahrzeug noch sicher zu führen (BGH 4 StR 198/53 vom 18. Juni 1953 in VRS 5, 541 [543]; 4 StR 655/53 vom 1. Januar 1954 in VRS 6, 203 [206]).
  • BGH, 19.10.1951 - 2 StR 390/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Dieses Verhalten erfüllte, ebenso wie das vorausgegangene, den Tatbestand des § 113 StGB, der als Sondervorschrift dem des § 114 StGB vorgeht (BGH 2 StR 390/51 vom 19. Oktober 1951 in VRS 4, 44) - § 114 StGB konnte daher nicht zur Anwendung kommen (BGH 2 StR 729/52 vom 20. Februar 1953 in VRS 5, 198).
  • BGH, 30.04.1954 - 2 StR 301/53
    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Sollte das Landgericht in der neuen Verhandlung wieder die Fahrerlaubnis entziehen, dann wird es die Fassung des Urteilssatzes mit dem Wortlaut des Gesetzes in Einklang zu bringen haben (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] [177], 179 [183], sowie BGH 2 StR 301/53 vom 30. April 1954 in VRS 6, 440 [444]).
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Hier bedarf es daher der Feststellung zusätzlicher Beweisumstände, die den Schluß rechtfertigen, daß die an sich gegebene Verminderung der Reaktionsfähigkeit einen Grad erreicht hat, die den Angeklagten außer Stande setzte, sein Kraftfahrzeug noch sicher zu führen (BGH 4 StR 198/53 vom 18. Juni 1953 in VRS 5, 541 [543]; 4 StR 655/53 vom 1. Januar 1954 in VRS 6, 203 [206]).
  • RG, 24.10.1935 - 2 D 710/35

    Kann die Fähigkeit eines Kraftwagenführers, seinen Kraftwagen sicher zu führen, …

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
    Wer infolge des Genusses geistiger Getränke die zur Führung eines Kraftfahrzeuges erforderliche Aufnahme- und Handlungsbereitschaft nicht mehr besitzt, braucht noch nicht in seinem Einsichts- oder Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigt zu sein (RGSt 69, 364; BGH 3 StR 819/52 vom 12. März 1953 in VfB 5, 359 [362]).
  • BGH, 28.04.1955 - 4 StR 96/55

    Rechtsmittel

    Es liefen auch wissenschaftliche Erfahrungen darüber vor, bei welchem Blutalkoholgehalt - unter Berücksichtigung der persönlichen Besonderheiten - die Zurechnungsfähigkeit im allgemeinen ausgeschlossen oder erheblich vermindert ist (Mueller, Gerichtliche Medizin S 769; Berg GoltdArch 1954, 97;… Weltzien a.a.O.;… Elbel a.a.O. S 25; Langelüddeske, Gerichtliche Psychiatrie S 68 f; BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954; 4 StR 396/53 vom 24. September 1953).

    Die Erinnerung an die Einzelheiten der Tat schließt ebenfalls nicht aus, daß zur Zeit der Tat bei dem Angeklagten infolge des Alkoholgenusses eine das Einsichts- und besonders das Hemmungsvermögen erheblich vermindernde Bewußtseinsstörung vorgelegen hat (BGH 1 StR 790/52 vom 29. Juni 1953; 4 StR 652/53 vom 25. März 1954; 3 StR 357/54 vom 30. September 1954; RG HRR 1939 Nr. 532).

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
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  • BGH, 22.04.1970 - 3 StR 288/69

    Bestimmung der Höhe des Wertes des Blutalkoholgehalts für den Eintritt der …

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, tritt Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille zum Zeitpunkt der Tat ein (BGH VRS 25, 115; 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581; BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954;… weitere Angaben über die Rechtsprechung bei Schönke/Schröder StGB, 15. Aufl., § 330 a Rdn. 8).
  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59

    Rechtsmittel

    Er kann nach wissenschaftlich anerkannter Erfahrung eine die Zurechnungsfähigkeit erheblich vermindernde, wenn nicht sogar aufhebende Bewußtseinsstörung mit sich gebracht haben (vgl. BGH 4 StR 396/53 vom 24.9.53 [S. 13], 3 StR 357/54 vom 30. September 1954, 4 StR 136/57 vom 9. Mai 1957; vgl. auch Weltzien in DAR 1953, 48, 51 unter VII).
  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 91/60

    Rechtsmittel

    Auch das Erinnerungsvermögen allein ist kein sicherer Hinweis dafür, daß der Täter zur Zeit der Begehung der Tat voll zurechnungsfähig war ( BGH 1 StR 790/52 vom 23. Juni 1953, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1953 S. 596, 4 StR 652/53 vom 25. März 1954; 3 StR 357/54 vom 30. September 1954).
  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59

    Rechtsmittel

    Die Zurechnungsfähigkeit ist meist schon bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille ausgeschlossen (Urteil des BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954), bei einem Blutalkoholgehalt von 3 % ab ist sie "sehr wahrscheinlich" aufgehoben (…Ponsold, Lehrbuch der Gerichtsmedizin, 2. Aufl. S. 270).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 47/55

    Rechtsmittel

    Bei der Annahme eines Vergehens gegen §§ 315 a Abs. 1 Nr. 2, 316 Abs. 2 StGB ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Fähigkeit eines Kraftfahrers zur sicheren Führung seines Fahrzeugs bei einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 5 Promille nicht ohne weiteres als ausgeschlossen betrachtet werden kann, daß vielmehr der schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille bestehende Verdacht der Fahruntüchtigkeit durch weitere Umstände bestätigt sein muß (BGHSt 5, 168; BGH NJW 1954, 159 Nr. 21; BGH 3 StR 357/54 vom 30.9.1954).
  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 146/60

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit …

    Die Zurechnungsfähigkeit ist meist schon bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille ausgeschlossen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.9.1954 - 3 StR 357/54).
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 236/59

    Rechtsmittel

    Dieser aber läge - wie übrigens auch der von der Revision behauptete Wert von 2, 06 bis 2, 1 %o - immer noch erheblich unter der Grenze von 2, 5 %o von der ab im allgemeinen erst eine erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB in Frage kommt (…BGH a.a.O.; ferner BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954, 1 StR 58/59 vom 28. April 1959).
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 806/53

    Rechtsmittel

    Hier bedarf es dann allerdings der Feststellung zusätzlicher Beweisumstände, die den Schluss rechtfertigen, dass die auf Grund des Blutalkoholgehalts anzunehmende Verminderung der Aufnahme- und Handlungsbereitschaft des Täters einen Grad erreicht hat, die diesen ausser Stand setzte, sein Kraftfahrzeug noch sicher zu führen (BGH VRS 5, 541 [543], 6, 203 [206], BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954).
  • BGH, 07.08.1963 - 2 StR 241/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

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