Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 29 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gewerbsmäßigkeit - Verfall - Teileinstellung - Bewertungseinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1
Bewertungseinheit beim Handel mit BtM; Indizwirkung der Regelbeispiele des besonders schweren Falles - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01
Da die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte, hier der Erwerb und die Veräußerung von 50 bzw. 30 Gramm Haschisch, eine einzige Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit) bilden (st. Rspr.: BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165;… BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.), ist eine Änderung des Schuldspruchs dahin geboten, daß die Angeklagten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb in 51 Fällen schuldig sind. - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01
Da die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte, hier der Erwerb und die Veräußerung von 50 bzw. 30 Gramm Haschisch, eine einzige Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit) bilden (st. Rspr.: BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165;… BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.), ist eine Änderung des Schuldspruchs dahin geboten, daß die Angeklagten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb in 51 Fällen schuldig sind. - BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99
Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines …
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01
Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß bei Vorliegen eines Regelbeispiels eines besonders schweren Falles, wie hier der Gewerbsmäßigkeit gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG, dessen für die Annahme eines besonders schweren Falles sprechende Indizwirkung zwar durch andere, erheblich schuldmindernde Umstände kompensiert werden kann (vgl. für die Regelbeispiele des § 177 Abs. 2 StGB BGH NStZ 1999, 615).
- BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01
Da die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte, hier der Erwerb und die Veräußerung von 50 bzw. 30 Gramm Haschisch, eine einzige Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit) bilden (st. Rspr.: BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.), ist eine Änderung des Schuldspruchs dahin geboten, daß die Angeklagten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb in 51 Fällen schuldig sind. - BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88
Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01
Diese Umstände müssen jedoch jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sein, daß sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5). - BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88
Absehen von der Bejahung eines besonders schweren Falls trotz Verwirklichung des …
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01
Diese Umstände müssen jedoch jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sein, daß sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5).
- OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und …
Regelbeispiele entfalten lediglich eine indizielle Wirkung, die durch andere Strafzumessungsfaktoren, die die Regelwirkung entkräften, dergestalt kompensiert werden kann, dass letztlich auf den Normalstrafrahmen zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2001, 3 StR 36/01; Beschluss vom 28. Mai 2015, 2 StR 23/15; OLG Celle, Beschlüsse vom 19. November 2015, 2 Ss 176/15; 10. September 2012, 32 Ss 108/12). - OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld
Wegen der "maßstabbildenden Bedeutung" (BGHSt 28, 318, [320]) der Regelbeispiele ist aber zur Bestimmung des im Einzelfall tatsächlich maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01 - juris;… Fischer a.a.O.). - LG Köln, 26.02.2025 - 118 KLs 21/24 Eine solche Kompensation kann nur angenommen werden, wenn strafmildernde Umstände vorliegen, die jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, dass sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01, Rn. 5 (juris)).
Eine solche Kompensation kann nur angenommen werden, wenn strafmildernde Umstände vorliegen, die jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, dass sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01, Rn. 5 (juris)).
Eine solche Kompensation kann nur angenommen werden, wenn strafmildernde Umstände vorliegen, die jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, dass sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01, Rn. 5 (juris)).
Eine solche Kompensation kann nur angenommen werden, wenn strafmildernde Umstände vorliegen, die jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, dass sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01, Rn. 5 (juris)).
- BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei …
Sind konkrete Feststellungen anhand der sichergestellten Betäubungsmittel oder der durchgeführten Testkäufe nicht möglich, ist der Tatrichter gehalten, die notwendigen Feststellungen zu Menge und Wirkstoffgehalt im Wege einer Schätzung nach den dazu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu treffen (vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01; vom 10. September 2009 - 3 StR 293/09; Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 360/08). - LG Köln, 14.06.2018 - 118 KLs 6/14 Eine solche Kompensation kann nur angenommen werden, wenn strafmildernde Umstände vorliegen, die jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, dass sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01 -, Tz. 5, zitiert nach Juris).
Rn. 1042 Die Indizwirkung der beiden Regelbeispiele wird vorliegend nicht durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert (zu den Voraussetzungen siehe BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01 -, Tz. 5, zitiert nach Juris).
- KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10
Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme …
Bei Verwirklichung eines Regelbeispiels ist zur Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01 - juris;… Fischer a.a.O.). - BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (mögliche Kompensation der Indizwirkung …
Die für die Annahme eines besonders schweren Falles sprechende Indizwirkung eines Regelbeispiels kann im Einzelfall durch andere, erheblich schuldmindernde Umstände kompensiert werden (BGH, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01, juris Rn. 5). - LG Köln, 31.10.2024 - 118 KLs 12/24 Eine solche Kompensation kann angenommen werden, wenn strafmildernde Umstände vorliegen, die jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, dass sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01 -, Rn. 5 (juris)).
- LG Köln, 25.04.2024 - 118 KLs 16/23 Rn. 305 Eine solche Kompensation kann nur angenommen werden, wenn strafmildernde Umstände vorliegen, die jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, dass sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01 -, Rn. 5 (juris)).
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der …
Vielmehr muss der Tatrichter in einem solchen Fall unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis sowie der Beurteilung durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität und von welcher Anzahl von Rauschzuständen, die mit der Menge erzeugt werden können, er ausgegangen ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01; Beschluss vom 29. Juli 2000 - 4 StR 202/00; BayObLG 4. Strafsenat, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 4 St RR104/99;… Körner, a.a.O. m.zahlr.N.). - OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen; …
- BGH, 12.07.2011 - 1 StR 147/11
Strafzumessung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
- OLG Hamm, 07.10.2008 - 3 Ss 416/08
Anforderungen an die Beweiswürdigung im Berufungsurteil bei erstinstanzlicher …
- LG Köln, 08.04.2022 - 119 KLs 8/21
- LG Köln, 16.02.2021 - 118 KLs 15/20
- OLG Hamm, 05.12.2006 - 3 Ss 411/06
Strafzumessung; Verstoß gegen das BTM-Gesetz; Wirkstoffmenge; Angabe; …
- LG Köln, 30.09.2020 - 118 KLs 6/19
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