Rechtsprechung
| BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 35
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163 (166/167);… BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92). - BGH, 25.03.1981 - 2 StR 130/81
Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Täterhandlungen und …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit. - BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163 (166/167);… BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92).
- BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit. - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
- BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163 (166/167);… BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92). - BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90
Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung - …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Sollte die neu erkennende Strafkammer wiederum von sich über mehrere Jahre erstreckenden Vergewaltigungen ausgehen, so bedarf es möglichst genauer Feststellungen zu deren zeitlichen Einordnung und tatsächlichem Ablauf, um dem Angeklagten eine wirksame Verteidigung und dem Senat eine rechtliche Überprüfung zu ermöglichen (…BGH GA 1965, 92; StV 1991, 245). - BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88
Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Er darf nicht zugunsten des Angeklagten unterstellt werden (BGHSt 23, 33 (35); 35, 318 (324);… Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. vor § 52 Rdn. 28). - BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80
Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit. - BGH, 18.09.1981 - 2 StR 369/81
In Mittäterschaft begangene Einzelakte einer fortgesetzten Tat - Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit.
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
BGH, Beschluß vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92 = BGH NStZ 1993, 35;. - BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
Namentlich wird bei einem fortgesetzten Sexualdelikt für den Verjährungsbeginn einer dabei tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzung nach § 176 oder § 174 StGB nicht auf die Beendigung des Gesamtgeschehens abgestellt, sondern auf den letzten Teilakt, der noch während des Schutzalters verübt wurde und damit diese abtrennbare Gesetzesverletzung beendete (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Handlungen 4; Mindestfeststellungen 2; BGH, Beschluß vom 13. September 1991 - 3 StR 341/91 - vgl. auch BGH NStZ 1993, 535;… BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 44 a.E.). - BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94
Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat
Zusammenfassende Darstellungen im Urteil vermögen eine solche richterliche Überzeugung in der Regel nicht zu vermitteln; die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsgerichtlich nicht mehr nachprüfbar (BGH NStZ 1993, 35;… BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1 - 4 und Sachdarstellung 6, BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1, 2).
- BGH, 23.04.1993 - 3 StR 130/93
Feststellung des Schuldumfangs einer fortgesetzten Handlung - Anforderungen an …
Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewendeten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH StV 1991, 245; BGH NStZ 1993, 35; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92 st. Rspr.).Die subjektive Seite setzt einen Gesamtvorsatz voraus, der nicht zu Gunsten des Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 35, 318, 324; BGH NStZ 1993, 35).
- BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93
Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen - …
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt allerdings nur in Betracht, wenn ein Gesamtvorsatz vorliegt, der nicht zu Gunsten des Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 35, 318, 324; BGH NStZ 1993, 35). - BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den …
Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.). - OLG Hamm, 13.10.1994 - 2 Ss 1100/94
Anforderungen an Anklage, Aufhebung, dürftige Konkretisierung, …
Die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsrechtlich nicht mehr nachprüfbar (BGH NStZ 93, 35;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 S.1 Mindestfeststellungen 1 bis 4 und Sachdarstellung 6;… BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2). - BGH, 25.05.1994 - 3 StR 22/94
Vergewaltigung - Individualisierungder Tat - Tatbestand
Einer näheren Erörterung bedarf lediglich die Frage, ob die den Gegenstand des Schuldspruchs bildenden sechzehn Fälle der Vergewaltigung so konkret und individualisiert festgestellt sind, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestandes nachprüfbar ergibt (BGH NStZ 1994, 352; 1993, 35). - BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92
Aufhebung eines Schuldspruchs wegen lückenhaften und unklaren Feststellungen - …
Der neue Tatrichter wird außerdem zu prüfen haben, ob der festzustellende Sachverhalt die Annahme der rechtlichen Voraussetzungen einer oder mehrerer fortgesetzter Taten zu tragen vermag (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128 f.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92). - BGH, 03.02.1993 - 3 StR 609/92
Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Voraussetzungen für …
Die subjektive Seite einer fortgesetzten Handlung setzt einen Gesamtvorsatz voraus, der nicht zu Gunsten des Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 35, 318, 324; BGH NStZ 1993, 35).
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