Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2021 - 3 StR 378/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 55 StGB; Art. 6 EMRK
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafbildung; Erörterungsmangel wegen fehlender Erörterung einer Kompensation wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren: Sachrüge wegen Absehens von der Anordnung einer Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 337 Abs 1 StPO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
Revision im Strafverfahren: Sachrüge wegen Absehens von der Anordnung einer Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 460 StPO, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
- Wolters Kluwer
Vornahme einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vornahme einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- rechtsportal.de
Vornahme einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 07.06.2021 - 21 KLs 47/18
- LG Mönchengladbach, 07.06.2021 - 300 Js 1245/18
- BGH, 16.11.2021 - 3 StR 378/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 122
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 16.11.2021 - 3 StR 378/21
Die Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verzögerung ist aus dem Strafzumessungsvorgang herausgelöst; sie steht getrennt von Schuld und Strafmaß (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 31 ff.). - BGH, 08.03.2018 - 3 StR 63/15
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei überlanger Verfahrensdauer wegen …
Auszug aus BGH, 16.11.2021 - 3 StR 378/21
Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, den Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung und die daraus folgenden individuellen Belastungen für die Angeklagten einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu unterziehen, um die Art - Feststellung oder Vollstreckungsabschlag - und gegebenenfalls Höhe der Kompensation im Rahmen des sogenannten Vollstreckungsmodells zu bestimmen (zur Bemessung s. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 63/15, NStZ-RR 2018, 199, 200 mwN;… vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
Auszug aus BGH, 16.11.2021 - 3 StR 378/21
Die Sachrüge greift jedoch ein, wenn die Voraussetzungen einer solchen Verzögerung den Urteilsgründen zu entnehmen sind oder wenn sich aus jenen ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, so dass ein Erörterungsmangel zu besorgen ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, juris Rn. 24 mwN). - BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20
Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …
Auszug aus BGH, 16.11.2021 - 3 StR 378/21
Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, den Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung und die daraus folgenden individuellen Belastungen für die Angeklagten einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu unterziehen, um die Art - Feststellung oder Vollstreckungsabschlag - und gegebenenfalls Höhe der Kompensation im Rahmen des sogenannten Vollstreckungsmodells zu bestimmen (zur Bemessung s. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 63/15, NStZ-RR 2018, 199, 200 mwN; vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20, juris Rn. 8 mwN).
- BGH, 07.08.2024 - 3 StR 313/24
Freiheitsstrafe unter sechs Monaten (Gesamtwürdigung; Erörterung in den …
Dies findet hier auf die Sachrüge Beachtung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, juris Rn. 24; vom 16. November 2021 - 3 StR 378/21, NStZ-RR 2022, 122 mwN). - BGH, 20.09.2023 - 3 StR 302/23
Verwerfung der Revision als unbegründet; rechtsstaatswidrige …
Zwar ergibt sich aus den auf Grund der Sachrüge zur Kenntnis zu nehmenden Urteilsgründen, dass das Verfahren vom Landgericht nach Zustellung der Anklageschrift für etwa ein Jahr nicht gefördert und es daher unter Gesamtbetrachtung der berücksichtigungsfähigen Umstände entgegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK rechtsstaatswidrig verzögert worden ist (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 16. November 2021 - 3 StR 378/21, NStZ-RR 2022, 122;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 483/21, juris Rn. 48;… vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56).
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