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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6087
BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81 (https://dejure.org/1981,6087)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1981 - 3 StR 382/81 (https://dejure.org/1981,6087)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1981 - 3 StR 382/81 (https://dejure.org/1981,6087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine alkoholtoxische Bewußtseinsstörung - Würdigung aller Umstände des Einzelfalles bei der Bewertung der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 69
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …

    Das Landgericht verkennt nicht, daß beim Vorliegen einer Amnesie die psychopathologische Diagnose einer - alkoholbedingten, Schuldunfähigkeit verursachenden - Bewußtseinsstörung gesichert oder jedenfalls nicht ausgeschlössen sein könnte (BGH, Beschluß vom 2. November 1981 3 StR 382/81 unter Hinweis auf Witter in Handbuch der Forensischen Psychiatrie Bd II 1972, S. 1010 und in Grundriß der gerichtlichen Psychologie und Psychiatrie 1970 S. 174;… vgl. auch BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 5 unter Hinweis auf Undeutsch in Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II 1974 S. 112 und Mende in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung 1986 S. 323 f. sowie Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines …

    Wenn das Landgericht trotz der festgestellten Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten, seinem Verhalten vor, während und nach der Tat eine die Schuldfähigkeit vermindernde tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder krankhafte seelische Störung (die beiden Merkmale überschneiden sich, ohne daß eines den Vorrang hätte, vgl. BGH StV 1982, 69;… Lackner 17. Aufl. § 20 StGB Anm. 2 a aa) ausschließen wollte, hätte es das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser betrachten müssen (…vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen …

    Wäre sie in diesem Fall unter zusätzlicher Heranziehung des Milderungsgrundes gemäß §§ 23, 49 StGB dennoch zur Anwendung des § 213 StGB gekommen, so wäre eine weitere Senkung des Strafrahmens gemäß § 50 StGB ausgeschlossen gewesen (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 382/81).
  • BGH, 13.08.1986 - 3 StR 360/86

    Minderschwerer Fall der räuberischen Erpressung

    Dazu hätte sowohl angesichts des einen wie des anderen der bezeichneten Umstände, um so mehr beim Zusammentreffen beider, Anlaß bestanden (vgl. BGH StV 1981, 68; 1982, 69/70; 1982, 71; BGH NStZ 1984, 262; 1985, 546).
  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87

    Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit - …

    Hinzu kommt, daß auch schon das bloße Vorliegen des § 23 StGB die Anwendung des § 213 StGB begründen kann (BGH StV 1982, 69/70).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83

    Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum …

    Ob Trunkenheit die Schuldfähigkeit ausschließt oder vermindert, kann - von extrem hohen oder niedrigen Blutalkoholwerten abgesehen - nicht generell, sondern wegen der individuell sehr verschiedenen Alkoholtoleranz nur nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (…Lenckner in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 20 Rdn. 16 mit weit. Nachw. aus der Rspr.; BGH, Beschluß vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 383/83

    Gefährliche Körperverletzung, begangen im Zustand der verminderten …

    Ob Trunkenheit die Schuldfähigkeit ausschließt oder vermindert, kann, von extrem hohen oder niedrigen Blutalkoholwerten abgesehen, nur nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (BGH NJW 1969, 1581; BGH, Strafverteidiger 1982, 69).
  • BGH, 28.05.1985 - 1 StR 214/85

    Möglichkeit der Rechtfertigung der Anwendung des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) …

    Eine solche Erörterung war jedoch geboten, weil schon das bloße Vorliegen des § 21 StGB - entsprechendes gilt für § 23 StGB - die Anwendung des § 213 StGB rechtfertigen kann (BGHSt 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]; BGH StV 1982, 69; 1982, 71; ständige Rspr.); auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe läßt sich nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit entnehmen, daß die Strafkammer diese Möglichkeit der Strafmilderung bedacht hat.
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