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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1989 - 3 StR 385/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5360
BGH, 06.12.1989 - 3 StR 385/89 (https://dejure.org/1989,5360)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1989 - 3 StR 385/89 (https://dejure.org/1989,5360)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 3 StR 385/89 (https://dejure.org/1989,5360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Rückwirkung eines milderes Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1986 - 3 StR 586/86

    Ordnungsgemäße Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 3 StR 385/89
    Die der Strafzumessung zugrunde liegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehenbleiben (vgl. BGH Beschluß vom 22. Dezember 1986 - 3 StR 586/86).
  • BGH, 19.05.1998 - 4 StR 204/98

    Schreckschußpistole zur Drohung - Zur Anwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei …

    Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
  • BGH, 17.06.1998 - 4 StR 137/98

    Sachbeschädigung als mitbestrafte straflose Nachtat gegenüber dem …

    Die der Zumessung dieser Einzelstrafe und der Gesamtstrafe zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
  • BGH, 01.10.2024 - 3 StR 299/24

    Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte (Veränderung der …

    Es kann nicht ausgeschlossen werden (§ 337 Abs. 1 StPO), dass das Landgericht bei Anwendung des milderen Strafrahmens aus § 184b Abs. 1 StGB n.F. niedrigere Strafen gegen den nicht vorgeahndeten Angeklagten verhängt hätte (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1989 - 3 StR 385/89, BGHR Strafsachen - Gesetzesänderung 3).
  • BGH, 22.07.1997 - 4 StR 307/97

    Vergewaltigung und sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen - Strafzumessung

    Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
  • BGH, 15.04.1998 - 2 StR 131/98

    Strafzumessung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz

    Da das Landgericht einerseits einen minder schweren Fall verneint hat, andererseits aber auch die Voraussetzungen des § 146 Abs. 2 n.F. nicht vorliegen, ist § 146 StGB n.F. bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise das mildere Gesetz, dessen Rückwirkung nach § 354 a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 - Gesetzesänderung 3; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1997 - 4 StR 485/97 = StV 1998, 76).
  • BGH, 07.12.1993 - 5 StR 320/93

    Bundeszentralregister: Tilgungsreife, die zwischen tatrichterlichem Urteil und …

    Der Senat merkt folgendes an: Die nach dem tatrichterlichen Urteil eingetretene Tilgungsreife einer Eintragung im Zentralregister ist vom Revisionsgericht nicht zu berücksichtigen (…Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 354 a Rdn. 7 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 484/97

    Berücksichtigung der unterschiedlichen Mindeststrafen zwischen § 177 Abs. 1 …

    Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von dem Aufhebungsgrund nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 254/98
    Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
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