Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1989 - 3 StR 385/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Rückwirkung eines milderes Gesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.12.1986 - 3 StR 586/86
Ordnungsgemäße Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 06.12.1989 - 3 StR 385/89
Die der Strafzumessung zugrunde liegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehenbleiben (vgl. BGH Beschluß vom 22. Dezember 1986 - 3 StR 586/86).
- BGH, 19.05.1998 - 4 StR 204/98
Schreckschußpistole zur Drohung - Zur Anwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei …
Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3). - BGH, 17.06.1998 - 4 StR 137/98
Sachbeschädigung als mitbestrafte straflose Nachtat gegenüber dem …
Die der Zumessung dieser Einzelstrafe und der Gesamtstrafe zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3). - BGH, 01.10.2024 - 3 StR 299/24
Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte (Veränderung der …
Es kann nicht ausgeschlossen werden (§ 337 Abs. 1 StPO), dass das Landgericht bei Anwendung des milderen Strafrahmens aus § 184b Abs. 1 StGB n.F. niedrigere Strafen gegen den nicht vorgeahndeten Angeklagten verhängt hätte (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1989 - 3 StR 385/89, BGHR Strafsachen - Gesetzesänderung 3).
- BGH, 22.07.1997 - 4 StR 307/97
Vergewaltigung und sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen - Strafzumessung
Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3). - BGH, 15.04.1998 - 2 StR 131/98
Strafzumessung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz
Da das Landgericht einerseits einen minder schweren Fall verneint hat, andererseits aber auch die Voraussetzungen des § 146 Abs. 2 n.F. nicht vorliegen, ist § 146 StGB n.F. bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise das mildere Gesetz, dessen Rückwirkung nach § 354 a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 - Gesetzesänderung 3; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1997 - 4 StR 485/97 = StV 1998, 76). - BGH, 07.12.1993 - 5 StR 320/93
Bundeszentralregister: Tilgungsreife, die zwischen tatrichterlichem Urteil und …
Der Senat merkt folgendes an: Die nach dem tatrichterlichen Urteil eingetretene Tilgungsreife einer Eintragung im Zentralregister ist vom Revisionsgericht nicht zu berücksichtigen (…Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 354 a Rdn. 7 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3). - BGH, 16.10.1997 - 4 StR 484/97
Berücksichtigung der unterschiedlichen Mindeststrafen zwischen § 177 Abs. 1 …
Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von dem Aufhebungsgrund nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3). - BGH, 25.06.1998 - 1 StR 254/98 Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".