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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2155
BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,2155)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1985 - 3 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,2155)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1985 - 3 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,2155)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit - Gericht - Strafrahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 250 Abs. 2, § 21

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 117
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85
    Es hat aber nicht erkennen lassen, ob es sich der Möglichkeit bewußt war, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 S:GB ein minder schwerer Fall allein auf Grund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit bejaht werden kann (vgl. aus letzter Zeit BGH, NStZ 1984, 262; BGH, bei Müller, NStZ 1985, 158 und bei Mösl, NStZ 1984, 162 sowie NStZ 1983, 161; ferner zur Strafrahmenwahl bei § 250 StGB BGH, NStZ 1984, 357).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der …

    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85
    Es hat aber nicht erkennen lassen, ob es sich der Möglichkeit bewußt war, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 S:GB ein minder schwerer Fall allein auf Grund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit bejaht werden kann (vgl. aus letzter Zeit BGH, NStZ 1984, 262; BGH, bei Müller, NStZ 1985, 158 und bei Mösl, NStZ 1984, 162 sowie NStZ 1983, 161; ferner zur Strafrahmenwahl bei § 250 StGB BGH, NStZ 1984, 357).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Das trifft - isoliert gesehen - nicht zu, weil der Angeklagte nach § 21 StGB vermindert schuldfähig war und schon dies allein zur Annahme eines minder schweren Falls führen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH NStZ 1984, 262, 357; BGH bei Müller NStZ 1985, 158; BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 394/85).
  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht - …

    Das führt zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil jedenfalls der Einsatz einer Scheinwaffe zu erwägen ist, wenn nach Erwachsenenstrafrecht das Vorliegen eines minder schweren Falles des schweren Raubes geprüft wird (vgl. BGH NStZ 1986, 117, 118;… BGHR StGB vor § 1 m.schw.Fall, Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 + 2, BGH bei Theune NStZ 1986, 156 Ziff. 10 und 495 Ziff. 5 d, e).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …

    Allein das Bejahen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Gesichtspunkte angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1984, 262; NStZ 1985, 367; NStZ 1986, 117).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

    Die Strafkammer hat die insoweit erforderliche Gesamtbetrachtung (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86; Beschluß vom 25. November 1986 - 1 StR 621/86; Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86) vorgenommen und dabei eingehend die bestimmenden Umstände (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) aufgeführt.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von …

    Es führt insoweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach dieser Umstand allein die Tat zum minder schweren Fall stempeln kann (BGH bei Mösl NStZ 1983, 160, 164; BGH NStZ 1986, 117).
  • BGH, 09.04.1987 - 3 StR 618/86

    Aufhebung eines Strafausspruches wegen versuchter schwerer räuberischer …

    Der neue Tatrichter wird im übrigen bei der Strafbemessung zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB und/oder der §§ 22, 23 Abs. 2 StGB jeder dieser Strafmilderungsgründe, sei es für sich allein, sei es zusammen mit anderen Umständen, dazu führen kann, einen minder schweren Fall zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit und/oder der Tatsache, daß die Tat nur versucht worden ist, aus den sonstigen Erscheinungsformen einer räuberischen Erpressung oder eines Raubes so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1986, 117; 1985, 546; 1984, 262).
  • BGH, 25.11.1986 - 1 StR 621/86

    Anforderungen an die Begründung der Verneinung eines minder schweren Falles der …

    Das ist hier bereits deshalb zu beanstanden, weil schon allein die vom Landgericht bejahten Voraussetzungen des § 21 StGB zur Annahme eines minder schweren Falles hätten führen können (vgl. BGH NStZ 1984, 262; 1985, 367; 1986, 117).
  • BGH, 11.03.1988 - 3 StR 69/88

    Möglichkeit der Begründung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung mit …

    Bei dieser Bewertung ist unbeachtet geblieben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine alkoholbedingte erheblich verminderte Schuldfähigkeit allein schon einen minder schweren Fall begründen kann (…BGHR, StGB vor § 1, minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige, § 21) und dies deshalb in die im Rahmen des § 177 Abs. 2 StGB erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen ist (BGH, NStZ 1986, 117; NStZ 1984, 262; vlg.
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Verneinung eines minder …

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117).
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