Rechtsprechung
| BGH, 08.03.2022 - 3 StR 398/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 114 BRAO
Berücksichtigung der beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Angeklagten als bestimmender Strafzumessungsgrund bei Verurteilung eines Anwalts wegen Beteiligung an einer Falschaussage - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Berücksichtigung drohender anwaltsgerichtlicher Sanktionen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 113 Abs 1 BRAO, § 114 Abs 1 Nr 4 BRAO, § 114 Abs 1 Nr 5 BRAO, § 267 StPO
Strafzumessung: Berücksichtigung drohender anwaltsgerichtlicher Sanktionen - IWW
- Wolters Kluwer
Nennung der beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben eines angeklagten Rechtsanwalts als bestimmender Strafzumessungsgrund
- BRAK-Mitteilungen
Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 70
Nennung der beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben eines angeklagten Rechtsanwalts als bestimmender Strafzumessungsgrund - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Berufsrechtliche Folgen übersehen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 133
- StV 2022, 723 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12
Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung
Auszug aus BGH, 08.03.2022 - 3 StR 398/21
Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Angeklagten sind jedenfalls dann als bestimmender Strafzumessungsgrund ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522 mwN).
- BGH, 05.02.2024 - 3 StR 470/23
Falsche uneidliche Aussage (Zeuge); besondere persönliche Merkmale (Abgrenzung …
Auf seine Revision hatte der Senat mit Beschluss vom 8. März 2022 (3 StR 398/21, NStZ-RR 2022, 133) das Urteil im Strafausspruch unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - BGH, 15.07.2026 - 4 StR 122/26
Erforderliche Abänderung des Schuldspruchs wegen Wertung der betreffendenTat des …
Rn. 7 Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann als bestimmender Strafzumessungsgrund ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie eine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. März 2022 - 5 StR 497/21 Rn. 3; Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 398/21 Rn. 3;… Beschluss vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18 Rn. 10;… Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16 Rn. 8;… Beschluss vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12 Rn. 3;… Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09 Rn. 4). - BGH, 11.01.2023 - 3 StR 445/22
Strafzumessung (Begründungserfordernisse bei Verhängung einer gleich hohen Strafe …
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 8. März 2022 (3 StR 398/21) das Urteil unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen im Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die dem Angeklagten möglicherweise drohenden anwaltsgerichtlichen Sanktionen gemäß § 114 Abs. 1 BRAO nicht in den Blick genommen hatte. - OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22
Impfausweisfälschung, Urkundenfälschung, Strafzumessung
Zwar sind strafmildernd in der Regel besondere berufliche Folgen zu berücksichtigen, die sich aus der Verurteilung für den Angeklagten ergeben, allerdings sind diese nur dann ausdrücklich anzuführen, wenn der Täter durch die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert, insbesondere bei drohender standesrechtlicher Ahndung, beamtenrechtlichen Nebenfolgen, drohender Untersagung der Berufsausübung, drohendem Widerruf der Approbation oder Verlust des Pensionsanspruchs (…BeckOK-von Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rdn. 71 zu § 46; BGH, NStZ 2013, 522; BeckRS 2015, 17563; NStZ-RR 2022, 133; OLG Frankfurt, StraFo 2018, 161).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".